Wichtige Bestandteile eines Standardmietvertrags

Das Mietrecht hat sich in den letzten Jahren immer wieder geändert. Kein Wunder also, dass auch Sie sich vielleicht die Frage stellen, was in einem Standardmietvertrag überhaupt für Klauseln enthalten sein müssen. Wie Ihr Standardmietvertrag aussehen sollte, damit Sie sich auf sicherem Grund und Boden bewegen, erfahren Sie hier.

Wenn Sie einen Vertrag für eine neue Wohnung unterschreiben, lohnt sich eine Recherche vorab. Auch der Immobilienmarkt gehört zu den schnelllebigen und so haben sich in den letzten Jahren viele Änderungen ergeben. Das was bei Ihnen vielleicht vor einigen Jahren aktuell war, zählt heute für den Standardmietvertrag
nicht mehr.

Must-haves in einem Standardmietvertrag

Dass Vertragsparteien in einem Standardmietvertrag namentlich aufgeführt werden müssen, ist selbstverständlich. Achten Sie aber auch darauf, dass von beiden Parteien der vollständige Name, die Adresse und eine Telefonnummer angegeben sein sollten. Im folgenden Paragraphen sollte aufgezählt werden, welche Räumlichkeiten genau vergeben werden. Dazu gehören nicht nur die vermieteten Zimmer, sondern auch Angaben zu Balkon, Gartennutzung und Stellplätze. Achten Sie darauf, dass Hausnummer und gegebenenfalls die Stellplatznummer aufgeführt werden.

In einem Standardmietvertrag sollte der folgende Paragraph Angaben zu Mietzins und Nebenkosten enthalten. In diesem Abschnitt ist die Monatsmiete aufgeführt wie auch eine eventuelle Stellplatzmiete und weitere Nebenkosten. Achten Sie auf eine Klausel, die besagt, dass Sie eine jährliche Abrechnung erhalten. Paragraph drei ergänzt den vorausgehenden und enthält Angaben zur Zahlung der Miete. Hier wird festgehalten, zu welchem Zeitpunkt die Miete auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein muss. Kontodaten des Vermieters müssen in diesem Punkt aufgeführt sein.

Ein Standardmietvertrag wäre nicht vollständig, wenn die Mietdauer und die Mietsicherheit nicht geklärt werden. Achten Sie darauf, dass Sie einen Mietvertrag unterschreiben, der Ihnen ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verspricht. Beim Thema Mietsicherheit sind Sie als Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine Kaution zu hinterlassen. Halten Sie im Standardmietvertrag fest, mit welchen Mitteln die Kaution bezahlt und wie sie hinterlegt wurde.

Mietmängel und Renovierungsklauseln im Standardmietvertrag

Ein Thema, was oft zwischen Mietern und Vermietern zum Streitpunkt wird, sind Mietmängel und Renovierungsarbeiten. Haben Sie diese beiden Punkte genauestens im Standardmietvertrag geregelt, dürften keine Probleme auf Sie zukommen. Achten Sie darauf, dass Sie bei Wohnungsübergabe gemeinsam ein Protokoll über schon bestehende Schäden an der Wohnung führen.

Eine Klausel über weitere Details wie zum Beispiel Tierhaltung sowie die Kündigungsregeln runden den Standardmietvertrag schließlich ab.