Werkstudenten – Prüfen Sie die Ernsthaftigkeit und die Studiendauer

Das Sozialgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass Werkstudenten nur dann sozialversicherungsfrei in Ihrem Unternehmen beschäftigt werden können, wenn das Studium nicht zu lange dauert und ernsthaft betrieben wird. Damit liegt es an Ihnen, diese Kriterien bei Werkstudenten Ihres Unternehmens zu überprüfen.
Ernsthaftigkeit und Studiendauer von Werkstudenten
Das Sozialgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass Werkstudenten nur dann sozialversicherungsfrei in Ihrem Unternehmen beschäftigt werden können, wenn das Studium nicht zu lange dauert und ernsthaft betrieben wird. (Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2005, Az.: S 10 RJ 166/03).
Überprüfen Sie diese Kriterien Ihrer Werkstudenten nicht, drohen hohe Nachzahlungen.

47 Semester sind zu viel
Im streitigen Fall hatte ein Bauunternehmen eine Mitarbeiterin als Werkstudentin sozialversicherungsfrei beschäftigt. Als der zuständige Sozialversicherungsträger eine Betriebsprüfung durchführte, studierte diese bereits im 47. Semester und hatte nur vereinzelt Vorlesungen besucht beziehungsweise Prüfungen abgelegt.

Nach Ansicht des Sozialversicherungsträgers und des Gerichts war diese Mitarbeiterin dem Erscheinungsbild nach keine Studentin mehr, sondern eine Arbeitnehmerin, da sie

  • die Regelstudienzeit bereits um mehr als das Fünffache überschritten hatte und
  • ihr Studium nicht ernsthaft betrieb (Indiz hierfür waren fehlende Vorlesungsbesuche und Prüfungen).

Aus diesem Grund konnte sie nicht mehr sozialversicherungsfrei beschäftigt werden. Der Arbeitgeber musste Beiträge in Höhe von insgesamt 24.660,53 € nachentrichten. 

Werkstudenten: Nach 2 Punkten sollten Sie sich immer erkundigen
Auch das hat das Gericht in seinem Urteil zu den Werkstudenten betont: Es ist Sache des Arbeitgebers, die Kriterien, nach denen Werkstudenten sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können, zu überprüfen.

Die Versicherungsfreiheit von Werkstudenten knüpft allein an objektiven Tatsachen an. Sie als Arbeitgeber haben diese deshalb zu kontrollieren, gleichgültig, wie schwierig das für Sie ist.

Studiendauer eines Werkstudenten prüfen
Erkundigen Sie sich daher immer nach der Studiendauer (die Sie auch an den Immatrikulationsbestätigungen erkennen können, die Sie sich jedes Semester von Ihren Werkstudenten aushändigen lassen sollten). Beträgt diese mehr als 25 Semester, können Sie den betreffenden Studenten nicht mehr sozialversicherungsfrei beschäftigen.

Ernsthaftigkeit ebenfalls prüfen
Überprüfen Sie außerdem die "Ernsthaftigkeit". Den ernsthaften Studienwillen eines Mitarbeiters erkennen Sie daran, dass dieser seine Vorlesungen besucht, die Prüfungen pünktlich ablegt etc.