Werberecht: Keine Namen berühmter Persönlicheiten in der Internetadresse

Urteil: Die Verbindung des Namens Verona mit der TLD "tv" führt dazu, dass die meisten Internetnutzer die Domain "verona.tv" mit dem Namen von Verona Feldbusch verbinden. Dies verletzt ihre Persönlichkeitsrechte.OLG Hamburg, 3 W 78/02
Worum es ging
Ein Internetnutzer hatte die Domain www.verona.tv angemeldet, die dann auf die Seite www.seitensprung.de weiterführte. Verona Feldbusch gefiel dieser Domainname gar nicht. Sie ging vor Gericht und trug vor, sie gehöre zweifellos zu den bekanntesten Persönlichkeiten Deutschlands. Diese Verbindung ihres Namens mit dem Zusatz "tv" verletzte ihre Rechte.
Die Begründung
Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg ließen es zwar dahingestellt, ob Verona Feldbusch zu den bekanntesten Personen des Landes gehöre. Dennoch entschieden sie eindeutig, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hatte, auch wenn er den Namen inzwischen gar nicht mehr nutzen wollte. Das Gericht war der Auffassung, Feldbusch sei jedenfalls allein unter ihrem Vornamen vor allem im Zusammenhang mit dem Fernsehen (TV) den deutschen Verbrauchern weithin bekannt. Jedenfalls werde der Verbraucher nicht an die italienische Stadt Verona denken und bei der Top-Level-Domain "tv" nicht an das Inselreich Tuvalu, dem diese TLD eigentlich zugeordnet ist.
Das folgt daraus
Dieses Urteil entlockt dem einen oder anderen sicherlich ein Schmunzeln. Dennoch zeigt die Entscheidung aber auch die Gefahr auf, in der Sie sich schon bei einer leichten Anlehnung an bekannte Marken und Namen begeben können. Auch Vornamen können derart prägend sein, dass hier Rechte verletzt werden können. Bei der Suche nach einer geeigneten Internet-Adresse müssen Sie nicht jede Ähnlichkeit mit einem bereits bestehenden Namen vermeiden. Lassen Sie jedoch die Finger von Namen bekannter Persönlichkeiten!