Wer wann wie viel Anspruch auf Arbeitspausen hat

Bei der Festlegung und Durchführung von Arbeitspausen kommt es immer wieder zu Missverständnissen und Unklarheiten. Die folgenden Fakten sollten Sie auf jeden Fall wissen, damit Sie bei Konflikten richtig gewappnet sind. Allgemein werden Pausen- und Arbeitszeiten durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Gewisse Ergänzungen und Abweichungen davon können auch für Arbeitspausen die Tarifverträge festlegen.

Arbeitspausen: 15 Minuten sind das Minimum
Eine Arbeitspause ist dann zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer ohne Unterbrechung mehr als 6 Stunden pro Tag beschäftigt wird. Dabei wird eine Gesamtpausenzeit von 30 Minuten vorgeschrieben. Diese kann unterteilt werden, wobei ein Abschnitt nicht kürzer als 15 Minuten sein darf.

Hier ist eine tarifliche Einschränkung z. B. für Verkehrs- und Schichtbetriebe möglich. Dort gilt eine Aufteilung der Gesamtpausendauer in Kurzpausen "angemessener" Länge. Beträgt die Arbeitszeit mehr als 9 Stunden, verlängert sich die Gesamtpausenzeit auf 45 Minuten. Längere Arbeitspausen für Jugendliche
Etwas komplizierter ist der Sachverhalt bei Arbeitspausen für Jugendliche in Ihrem Betrieb, also Mitarbeiter, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hier gelten die folgenden Bestimmungen zur Berechnung der Arbeitspausen:

  • Maximale, unterbrechungsfreie Arbeitszeit: 4,5 Stunden
  • Zwischen 4,5 und 6 Stunden Arbeitszeit: 30 Minuten Pause
  • Mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: 60 Minuten Pause
  • Kürzeste Pausenzeit: 15 Minuten

Unabhängig von den Pausenzeiten, die während der Arbeit eingehalten werden müssen, ist auch darauf zu achten, dass ein Arbeitnehmer zwischen Arbeitsende und Wiederaufnahme seiner Tätigkeit mindestens 11 Stunden Ruhezeit in Anspruch nehmen kann.

Die zeitliche Lage der Arbeitspausen richtet sich im Allgemeinen nach den betrieblichen Bedingungen. Hier hat der Betriebsrat nach § 87 Absatz 1 Nr. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ein Mitspracherecht.