Wenn Sie zuviel Lohn gezahlt haben

Eigentlich sollte es nicht passieren. Trotzdem kommt es in der Hektik des Tagesgeschäfts immer wieder vor: Einem Mitarbeiter wird zuviel Lohn überwiesen. Lesen Sie hier, wie Sie in diesem Fall noch etwas retten können.

Den zuviel gezahlten Lohn können Sie von Ihrem Mitarbeiter zurückfordern. Denn schließlich hat er auf diesen Lohn keinen Anspruch.

Ausschlussfristen gelten auch für Lohn
Achten Sie aber unbedingt auf die Ausschlussfristen in dem Arbeitsvertrag oder in dem Tarifvertrag. Dort ist geregelt, innerhalb welcher Fristen Ansprüche geltend gemacht werden können. Diese Fristen gelten dann auch für die Rückforderung zuviel gezahlten Lohns. Die Frist beginnt nicht erst dann, wenn Sie feststellen, dass Sie zuviel Lohn gezahlt haben, sondern bereits mit der Überzahlung des Lohns.

Problematischer ist es mit der Lohnsteuer, die Sie oft sogar schon an das Finanzamt überwiesen haben werden, wenn Sie feststellen, dass Sie zuviel Lohn gezahlt haben. Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Mannheim (Urteil vom 12.02.2008, Az.: 8 Ca 412/07) ist der Arbeitnehmer nämlich nicht verpflichtet, Ihnen auch die für den zurückzuzahlenden Betrag entfallende Lohnsteuer zu erstatten. Nehmen Sie schnellstmöglich mit dem Finanzamt Kontakt auf, um die Sache zu bereinigen.

Schadensersatz wegen zuviel gezahlten Lohns
Wenn Sie zuviel Lohn gezahlt haben, weil Ihr Steuerberater oder ein anderer Dienstleister diesen falsch ausgerechnet haben, können Sie evtl. auch einen Schadensersatzanspruch haben. Dies setzt voraus, dass bei Ihnen tatsächlich ein Schaden entstanden ist, Sie also z. B. den zuviel gezahlten Lohn „mangels Masse“ nicht bei Ihrem Mitarbeiter einfordern können.