Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Kontosperre dennoch zulässig war. Begründung: Die Bank habe nur durch diese frühzeitige Kontosperre ausschließen können, dass der Kunde sein Konto auflöst. Nur so war die spätere Rückzahlung des Kredits gewährleistet.
Außerdem könne die Bank jederzeit – selbst wenn ein Kredit noch nicht fällig ist – von ihren Kunden zusätzliche Sicherheiten verlangen, wenn sich das Risiko für sie erhöht (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.2.2004, Az. IX ZR 98/03).
Beispiel: Was Ihnen bei der Hausbank passieren kann
Freelancer Hans Mustermann hat einen Kredit aufgenommen, um sein Auto und sein Büro zu finanzieren. Die Geschäfte laufen gut, doch ein Großkunde, für den er die letzten Monate viel gearbeitet hat, zahlt zwar zuverlässig, aber spät. Deshalb hat er den Dispokredit seines Girokontos schon mit 4000 Euro in Anspruch genommen. Limit: 5000 Euro.
Mustermann macht sich trotzdem keine Sorgen, denn der Großkunde hat ihm jetzt die schnelle Zahlung zugesichert. Doch plötzlich sperrt die Hausbank das Girokonto, obwohl nicht einmal der Dispo ausgeschöpft ist.
Begründung: In 14 Tagen werden Zinsen und Tilgung für den Kredit fällig. Das restliche Geld auf dem Konto sichert sich die Bank schon einmal jetzt! In dieser Situation steht Mustermann möglicherweise sogar vor dem Aus, wenn die Hausbank gleichzeitig mit der Sperrung noch die kurzfristige Rückzahlung des gesamten Dispositionskredits fordert.
Tipp: Verringern Sie deshalb das Risiko einer Kontensperrung, wenn Sie einen Kredit aufnehmen!
Möglichkeit 1: Nehmen Sie einen Kredit nicht bei Ihrer Hausbank, sondern bei einer anderen Bank auf.Möglichkeit 2: Führen Sie 2 Geschäftskonten bei unterschiedlichen Banken und verteilen Sie Ihre Einnahmen auf beide Konten. Selbst wenn die Bank, bei der Sie einen Kredit aufgenommen haben, ein dort existierendes Konto sperrt, können Sie immer noch auf das andere Konto zurückgreifen und können so Ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen