Wenn jemand Sie beim Finanzamt verleumdet
Denn: Der Informantenschutz hat ein höheres Gewicht als das Persönlichkeitsrecht des Steuerpflichtigen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit seine bisherige Ansicht bekräftigt (Az. V B 163/05). Keine Chance auf Auskunft haben Sie, wenn die Anschuldigung berechtigt war und Sie zahlen müssen.
Wollen Sie sich gegen einen ablehnenden Bescheid wehren, ist hierfür der Bundesfinanzhof zuständig. Verweigert Ihnen das Finanzamt Akteneinsicht, müssten Sie beim BFH Beschwerde einlegen.
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