Wenn die Probezeit für den Azubi zu Ende geht

Wenn sich bei Ihrem Azubi die Probezeit so langsam dem Ende zuneigt, dann kommen bestimmte Aufgaben auf Sie zu. Denn langsam wird es ernst und Sie müssen sich entscheiden: den Azubi übernehmen, was dem Regelfall entsprechen sollte, oder die Reißleine ziehen.

Die Probezeit sollten Sie bei jedem Azubi nutzen – wenn es sein muss bis zum letzten Tag. Fragen Sie sich an jedem Ausbildungstag aufs Neue: Ist dieser Azubi dem Ausbildungsberuf gewachsen? Hat er eine Chance, die Abschlussprüfung zu bestehen und später den Beruf erfolgreich auszuüben?

Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie diese Frage mit "Ja" beantworten können, dann sollten Sie sich mit dem betroffenen Azubi in der Probezeit intensiver auseinandersetzen. Zudem bringen Sie garantiert auch Gespräche weiter: mit anderen an der Ausbildung Beteiligten beispielsweise oder mit den Berufsschullehrern. Bei einem minderjährigen Azubi sollten Sie zudem mit den Eltern Kontakt aufnehmen. Bei Volljährigen dürfen Sie das aber keineswegs tun!

Kommen Sie zu dem Schluss, dass Sie dem Azubi in der Probezeit kündigen wollen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  1. Informieren Sie ca. 1 Woche vor Ende der Probezeit den Betriebsrat. Er hat das Recht auf Information und auf Stellungnahme. Seine Empfehlung muss aber keinen Einfluss auf Ihre Entscheidung haben.
  2. Den Azubi muss die Kündigung rechtzeitig erreichen. Das Absenden per Post am letzten Tag der Ausbildung an die Heimatadresse des Auszubildenden reicht also für eine pünktliche Zustellung nicht aus.
  3. Lassen Sie sich den Empfang des Kündigungsschreibens durch den Azubi bescheinigen. So können Sie jederzeit den pünktlichen Zugang nachweisen.
  4. Bei einem minderjährigen Azubi müssen Sie das Kündigungsschreiben auch an die Eltern des Auszubildenden schicken. Das gilt in jedem Fall für eine Kündigung – ob in der Probezeit oder danach.