Wenn ein Altersvollrentner als Bufdi arbeitet
Für Ihre Altersrentner und Versorgungsbezugsempfänger im Bundesfreiwilligendienst verwenden Sie rückwirkend ab 1.1.2012 den Personengruppenschlüssel "119" (Versicherungsfreie Altersvollrentner/Versorgungsbezieher wegen Alters) für die Lohnabrechnungen. Der Arbeitgeber trägt auch hier die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (inkl. der Arbeitnehmeranteile, Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag und ggf. Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung), unabhängig von der Höhe des Einkommens, alleine.
Bei Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst, die zwar das Alter für die Regelaltersrente bereits erreicht haben, aber
- keine Altersvollrente oder
- eine entsprechende Versorgung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bzw.
- nach beamtenrechtlichen Vorschriften erhalten,
besteht in der Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit. Der Arbeitgeber muss jedoch seinen (halben) Beitragsanteil zahlen.
Sonderfall: Altersvollrentner als Bufdi direkt nach versicherungspflichtiger Beschäftigung
Wenn der Bundesfreiwilligendienst unmittelbar im Anschluss an eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, also nicht mehr als 1 Monat dazwischen liegt, dann gilt ausschließlich in der Arbeitslosenversicherung ausnahmsweise als beitragspflichtige Einnahme die Bezugsgröße.
Wenn der Bufdi zuvor privat krankenversichert war, dann muss mit der privaten Krankenversicherung vor Dienstantritt geklärt werden, ob diese für die Zeit des Freiwilligendiensts ruhen kann oder ob der Altersvollrentner als Bufdi auch während des Bundesfreiwilligendienstes die Versicherungsbeiträge weiterzahlen muss. Sie als Einsatzstelle können die Beiträge zur privaten Versicherung nicht zahlen, da eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
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