Welchen Versicherungsbeitrag Sie von der Steuer absetzen können
Trotzdem können Sie den Versicherungsbeitrag, der dazu dient, persönliche Risiken abzusichern, häufig nicht als Betriebsausgabe geltend machen. Dazu gehören nach einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz Beiträge für die Betriebsausfallversicherung, in der Ausfälle durch allgemeine Krankheiten enthalten sind. Lediglich ein beschränkter Sonderausgabenabzug sei möglich, so die Richter (FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2007, Az. 2 K 2519/05).
Eine endgültige Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht noch aus (Az. X R 21/07). Wenn die Versicherung ausweist, welcher Teil des Versicherungsbeitrags betrieblich veranlasst ist, können Sie diesen Anteil geltend machen (Bundesfinanzhof, 31.01.1997, Az. VI R 97/94). Abzugsfähige Versicherungsprämien als Sonderausgaben sind:
- Betriebsunterbrechungs-Versicherung (wenn persönlicher Ausfall mitversichert ist)
- Krankenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- (Risiko-)Lebensversicherung
Als Betriebsausgaben geltend machen können Sie Prämien für die
- Betriebskostenversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Geschäftsinhaltsversicherung
- Feuerversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Berufshaftpflicht- /Betriebshaftpflichtversicherung
- Kfz-Versicherung für Geschäftswagen
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