Welche Kosten für Handwerker können Sie geltend machen?

Das undichte Dach muss neu gedeckt werden. Die Erneuerung veralteter Hausanschlüsse ist längst überfällig und auch die Wohnzimmerwände benötigen einen Anstrich. Wer ein Unternehmen zur Erledigung von Reparaturen oder Renovierungsarbeiten beauftragt, kann die Kosten für Handwerker bei der Steuererklärung geltend machen.

Damit das Finanzamt die Leistungen anerkennt, gilt es, die grundlegenden Bedingungen zu erfüllen. Hier erfahren Sie welche
Kosten für Handwerker
geltend gemacht werden können.

Steuerersparnis optimal nutzen

Generell wird bei den Kosten für Handwerker nur der Arbeitslohn berücksichtigt. Dazu gehören jedoch auch die Aufwendungen für die Anfahrt sowie für entsprechende Maschinen und Geräte. Benötigte Materialien, wie Fliesen oder Dachziegel, dürfen Sie nicht mit einkalkulieren. Beim Einreichen der Rechnungen werden Beträge bis zu 6.000 Euro pro Jahr und Haushalt akzeptiert. Davon erstattet Ihnen das Finanzamt 20 Prozent, was einer steuerlichen Ersparnis von bis zu 1.200 Euro entspricht. 

Rechnung oder Quittungsbelege?

Lediglich Privatpersonen steht das Absetzen der Kosten für Handwerker zu. Sie müssen außerdem die Wohnung oder das Haus, in dem die Arbeiten verrichtet werden, selbst nutzen. Lassen Sie sich unbedingt eine Rechnung ausstellen, auf der alle Leistungen detailliert aufgeführt sind. Löhne und Materialien sollten übersichtlich voneinander getrennt aufgelistet sein.

Eine andere Möglichkeit, als die der Überweisung, steht Ihnen insofern nicht zu, da das Finanzamt diese als einzige Variante anerkennt. Barzahlungen mit Quittungsbelegen sind in jedem Fall ausgeschlossen. 

Auch die Nebenkosten einbeziehen

Einen anteiligen Betrag der Nebenkosten können sowohl Eigentümer als auch Mieter in diesem Zusammenhang geltend machen. Prüfen Sie Ihre Rechnungen und reichen Sie die jeweiligen Belege ein. Infrage kommen etwa Arbeitslöhne des Schornsteinfegers, des Hausmeisters oder des Unternehmens, die die Gartenpflege sowie den Winterdienst übernimmt. Auch hier betragen die anrechenbaren Kosten für Handwerker 20 Prozent.

Beispiele, für die Sie die Kosten für Handwerker absetzen können

Grundsätzlich müssen alle Arbeiten einer Verschönerung, der Renovierung oder einer Instandsetzung dienen. Neubauten, etwa in Form eines Anbaus am Haus, finden bei der steuerrechtlichen Regelung keine Anwendung.

  • Reparaturen am und im Haus 
  • Tapezier- und Streicharbeiten
  • Ausbesserung und Erneuerung der Fassade oder des Daches
  • Austausch von Heizungsanlagen oder Elektroleitungen
  • Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten
  • Wartung von elektrischen Anlagen sowie der Heizung
  • Gartenpflege und -gestaltung
  • Reparatur der Waschmaschine oder anderen Haushaltsgeräten.