Welche Arbeitszeiten gelten für minderjährige Azubis?

Vorsicht, wenn Sie minderjährige Azubis einstellen! Denn deren Ausbildungsverhältnis fällt unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das bedeutet unter anderem spezielle Regelungen bei den Pausen und bei den täglichen sowie wöchentlichen Arbeitszeiten.

Minderjährige Azubis dürfen maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten. Berufsschulzeiten sind auf die Arbeitszeiten anzurechnen. Dauert der Berufsschulunterricht länger als 5 Schulstunden, dann ist dieser als ganzer Arbeitstag zu berücksichtigen. Der Azubi darf anschließend keine betriebliche Tätigkeit mehr ausüben. Dies gilt allerdings nur an einem Berufsschultag in der Woche. Dauert der 2. Berufsschultag ebenfalls länger als 5 Stunden, dann darf der minderjährige Azubi schon noch in den Betrieb bestellt werden – bis die maximal 8 Stunden voll sind.

Pausen- und Arbeitszeiten für minderjährige Azubis 
Zudem ist bei den Arbeitszeiten zu berücksichtigen, dass minderjährige Azubis nicht vor Berufsschulbeginn arbeiten dürfen, wenn der Unterricht vor 9.00 Uhr losgeht. In der Regel bedeutet das: Ist die erste Stunde laut Berufsschulstundenplan frei, dann kann der Auszubildende länger schlafen. Auch bezüglich der Pausen macht das Jugendarbeitsschutzgesetz Vorgaben, die unbedingt im Rahmen der täglichen Arbeitszeiten einzuhalten sind: 

  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden gewähren Sie täglich mindestens 30 Minuten Pause.
  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden gewähren Sie täglich mindestens 60 Minuten Pause. 

Beachten Sie bei der Gestaltung von Pausen- und Arbeitszeiten der minderjährigen Azubis Folgendes: 

  1. Der frühestmögliche Pausenbeginn liegt eine Stunde nach Beginn der Ausbildungszeit.
  2. Das spätestmögliche Pausenende liegt eine Stunde vor Ende der Ausbildungszeit.
  3. Die längstmögliche Arbeitszeit ohne Pause liegt für minderjährige Azubis bei 4,5 Stunden.