Welche Arbeitspapiere müssen Sie Ihrem Arbeitnehmer aushändigen?

Arbeitspapiere sind alle Unterlagen, die mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen: vom Bewerbungsschreiben über die Lohnsteuerkarte bis zum Schlusszeugnis. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Sie als Arbeitgeber die Arbeitspapiere Ihres Mitarbeiters sorgfältig und richtig zu erstellen und an den Arbeitnehmer herauszugeben.
Hierzu gehören – mit Ausnahme des Lebenslaufes und der Bewerbung – alle vom Arbeitnehmer bei der Bewerbung sowie zu Beginn des Arbeitsverhältnisses überlassenen Arbeitspapiere, insbesondere die Lohnsteuerkarte und die vom Arbeitgeber auszustellenden Arbeitspapiere:
  • das Arbeitszeugnis,
  • die Arbeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitsamt (§ 312 SGB III),
  • die Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr bereits gewährten Urlaub,
  • die Meldungen an den Sozialversicherungsträger,
  • der Sozialversicherungsnachweis (sofern er sich ausnahmsweise noch im Besitz des Arbeitgebers befindet).

Auch wenn Sie mit Ihrem Mitarbeiter über das rechtliche Enddatum oder über die Höhe der in die Arbeitspapiere einzutragenden Vergütung streiten, schiebt das die Fälligkeit der Ausstellung nichthinaus. Die Arbeitspapiere sind nach Ihrem Kenntnisstand als Arbeitgeber auszufüllen und am letzten Arbeitstag für den Arbeitnehmer bereitzuhalten. Dies gilt auch während des Kündigungsschutzprozesses!

Die Aushändigung der Arbeitspapiere dürfen Sie nicht verweigern. Die verspätete Herausgabe kann Sie vielmehr zum Schadensersatz verpflichten!

Ihr Mitarbeiter muss die Papiere im Betrieb abholen. Sie sind also nicht verpflichtet, Ihrem Mitarbeiter die Arbeitspapiere zu übersenden. Etwas anderes gilt dann, wenn Sie eine andere Vereinbarung mit ihm getroffen haben oder es ihm ausnahmsweise nicht zuzumuten ist, die Arbeitspapiere bei Ihnen abzuholen, zum Beispiel dann, wenn sein Wohnort weit entfernt liegt.