Welche Änderungen kommen 2011 für Arbeitnehmer?

Wie in jedem Jahr gibt es auch 2011 einige Änderungen, die sich auf dem Konto der Arbeitnehmer bemerkbar machen. Leider bleibt für die meisten weniger übrig als im Vorjahr.

Haben Sie schon Ihre Gehaltsabrechnung für Januar in den Händen? Falls ja, wissen Sie, wie sich die Änderungen in der Sozialversicherung in Euro und Cent für Sie bemerkbar machen. Und Sie werden gesehen haben, dass – mal wieder – weniger Netto vom Brutto übriggeblieben ist.

Beitragsbemessungsgrenzen 2011
Die Beitragsbemessungsgrenzen geben an, bis zu welchem Einkommen Beiträge für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Und hier ist die einzige gute Nachricht zum Jahreswechsel 2011: Die Grenze für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt unverändert, die Grenze für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sinkt sogar erstmals leicht.

Krankenversicherung 2011
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2011 um je 0,3% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Damit zahlen Arbeitnehmer dann 8,3% auf maximal 3.712,50 Euro. Der Höchstbeitrag liegt damit bei 308,13 Euro.  

Arbeitslosenversicherung 2011
Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen müssen Arbeitnehmer für die Arbeitslosenversicherung künftig tiefer in die Tasche greifen. Der Beitrag steigt 2011 jedoch nur um je 0,1% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die maximale Erhöhung beträgt 5,50 Euro monatlich.

Weitere Änderungen 2011 für Arbeitnehmer
Insgesamt bleiben die Mehrbelastungen also moderat. Arbeitnehmer müssen sich jedoch auf weitere Einschnitte einstellen, die nicht direkt in der Gehaltsabrechnung sichtbar werden, aber dennoch die Geldbörse belasten. Preiserhöhungen im öffentlichen Nahverkehr sowie hohe Benzinpreise treffen Millionen Berufspendler, diverse Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge und auch für Urlaubsreisen werden aufgrund der Luftverkehrsabgabe teurer werden als im Vorjahr.

So bleibt den Arbeitnehmern die Hoffnung, dass die anziehende Konjunktur den Unternehmen ermöglicht, Tarifabschlüsse zu vereinbaren, die diese Mehrbelastungen wieder ausgleichen.