Weitere Erleichterungen bei der Kurzarbeit beschlossen
Lesezeit: < 1 MinuteMit diesen Maßnahmen will die Politik helfen:
- Kurzarbeitergeld soll schon gezahlt werden können, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Außerhalb der Krisenzeit muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
- Die Bundesagentur für Arbeit erstattet während der Kurzarbeit Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe.
- Kurzarbeitergeld ist auch für Leiharbeitnehmer (Zeitarbeit) möglich.
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtetAnträge können Sie als Arbeitgeber bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Ein umfangreiches Informationsblatt finden Sie hier .
Bildnachweis: Syda Productions / stock.adobe.com
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