Weiterbildungskosten für Ihre Mitarbeiter: Beteiligen Sie die Arbeitsagentur

Unter der Bezeichnung WeGebAU (=Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) hat die Bundesagentur für Arbeit ein Sonderprogramm gestartet, das Ihnen die Chance bietet, Weiterbildungskosten zu sparen bzw. zurück zu bekommen. Nutzen Sie diese Chance jetzt, um Ihre Mitarbeiter fit für die Zukunft zu machen, sie an das Unternehmen zu binden und dabei noch einen Teil der Weiterbildungskosten erstattet zu bekommen.
Förderung Geringqualifizierter
Die Übernahme der Weiterbildungskosten ist möglich für Arbeitnehmer in an- oder ungelernter Tätigkeit, die
  • keinen Berufsabschluss besitzen oder
  • zwar einen Berufsabschluss haben, aber diesen Beruf mehr als vier Jahre lang nicht ausgeübt haben.
und von Ihnen für die Zeit einer außerbetrieblichen Qualifizierung unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt werden.
Was wird gefördert?
Die Agentur für Arbeit kann die Kosten für eine Weiterbildung übernehmen, wenn diese zum Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses oder einer Teilqualifikation führt. Außerdem ist ein Zuschuss zu den Entgeltfortzahlungskosten einschließlich Sozialversicherungsanteil bis hin zur vollen Kostenübernahme möglich (§ 235c Sozialgesetzbuch (SGB) III).
Beschäftigte ältere Arbeitnehmer in Unternehmen
Bei älteren Arbeitnehmern ist kein Zuschuss zu den Kosten für Entgeltfortzahlung vorgesehen. Die Förderung umfasst die Lehrgangskosten. Außerdem ist ein Zuschuss zu den Fahrtkosten oder den Kosten zu den auswärtigen Unterbringungen möglich. Diese Beträge bekommt der Mitarbeiter erstattet. Ihr Vorteil: Sie profitieren von den zusätzlichen Kenntnissen Ihrer Mitarbeiter.

Vier Voraussetzungen für die Übernahme der Weiterbildungskosten Geringqualifizierter:

  1. Arbeitnehmer hat bisher keinen Berufsabschluss erworben.
  2. Arbeitnehmer erwirbt im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Weiterbildung einen anerkannten Berufsabschluss oder eine Teilqualifizierung.
  3. Arbeitnehmer kann wegen der Teilnahme an der Weiterbildung die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen.
  4. Sie zahlen das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung fort.
Fünf weitere Voraussetzungen für eine Fördermöglichkeit älterer Mitarbeiter
  • Arbeitnehmer hat bei Beginn der Weiterbildungsmaßnahme das 45. Lebensjahr vollendet.
  • In Ihrem Unternehmen werden maximal 250 Mitarbeiter beschäftigt.
  • Arbeitnehmer kann wegen der Teilnahme an der Weiterbildung die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen.
  • Sie zahlen das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung fort.
  • Die zur Diskussion stehende Weiterbildungsmaßnahme ist von der Agentur für Arbeit für die Weiterbildungsförderung zugelassen.