Weiterbildung: Wie Sie den Chef überzeugen

Wer recherchiert und die richtige Weiterbildung für sich gefunden hat, sollte anschließend in aller Ruhe mit seinem Chef klären, wie das Vorhaben umgesetzt werden kann.

Nicht immer ist der Chef begeistert

Es kann leicht passieren, dass der Vorgesetzte zunächst ablehnend reagiert. Der Grund ist weniger, dass ein Arbeitnehmer durch eine Weiterbildung unter Umständen für einen gewissen Zeitraum ausfällt oder zumindest kürzer treten muss. Auch nicht, dass auf die Firma vielleicht Kosten für die Fortbildung zukommen. Vielmehr befürchten Chefs mitunter, dass am Ende der Weiterbildung die Kündigung des Mitarbeiters steht.

Wer eine Fortbildung tatsächlich deswegen plant, sollte sie besser in seiner Freizeit und ohne das Wissen des Arbeitgebers absolvieren. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang: Wenn der Arbeitgeber nicht durch eine Freistellung von der Arbeitszeit oder durch finanzielle Zuschüsse zur Weiterbildung beiträgt, ist diese nicht genehmigungspflichtig.

Zuerst den Chef überzeugen

Wer nach seiner Weiterbildung keinen Wechsel plant, muss zunächst einmal seinen Chef überzeugen. Ein zentrales Argument ist in diesem Zusammenhang, dass man sich bei seinem jetzigen Arbeitgeber weiterentwickeln möchte. Denn ein Mitarbeiter kehrt aus einer Qualifizierungsmaßnahme mit neuem Wissen, neuen Kompetenzen und einer insgesamt höheren Qualifikation zurück. Davon kann die ganze Firma profitieren. Abgesehen davon, dass ein Mitarbeiter damit auch Ehrgeiz, Eigeninitiative und Engagement beweist, was dem Unternehmen ebenfalls zugute kommt.

Was der Arbeitgeber beisteuert, ist Verhandlungssache

Die genannten Argumente lassen sich anbringen, wenn es nicht nur um die Zustimmung des Vorgesetzten geht, sondern auch um einen finanziellen Zuschuss der Firma oder um eine Freistellung während der Arbeitszeit. Dabei ist es wichtig, den Chef frühzeitig einzubeziehen und ihm klar zu machen, warum man die jeweilige Fortbildung absolvieren möchte und was vor allem das Unternehmen davon hat. Zudem kann sich vorab ein Blick in den Tarifvertrag oder in die Betriebsvereinbarung lohnen, weil dort oftmals die Konditionen für Weiterbildungen geregelt sind. Auch Personaler und / oder Betriebsräte können hier weiterhelfen.

Wenn Weiterbildungen Lücken im Betrieb schließen

Zum Teil können über Weiterbildungen auch bestehende Lücken im Betrieb geschlossen werden. Zum Beispiel beabsichtigt ein Unternehmen die Erschließung neuer Märkte und möchte mit interkulturellen Trainings seine Mitarbeiter darauf vorbereiten. Dann ist es eine Frage der Verhandlung, was die Firma zu solch einer Weiterbildung beisteuert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dem Arbeitgeber deutlich zu machen, welchen Eigenanteil man selber leistet: Das kann die Investition von Freizeit sein oder eine finanzielle Beteiligung.

Getroffene Vereinbarungen vertraglich fixieren

Viele Arbeitgeber werden die Bereitschaft ihrer Mitarbeiter begrüßen und sie unterstützen, sofern man ihnen vorab ihre Sorgen, man könne nach der Weiterbildung kündigen, genommen hat. Allerdings gibt es keinen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung.

Erklärt sich die Firma jedoch zur Unterstützung bereit, ist es nicht unüblich zu vereinbaren, dass der Mitarbeiter sich im Anschluss an die Weiterbildung für eine gewisse Zeit ans Unternehmen bindet. Als Faustregel für die Dauer gilt: Etwa ein halbes Jahr an Verpflichtung für einen Monat Weiterbildung, was man vertraglich fixieren sollte.

Bildnachweis: Robert Kneschke / stock.adobe.com