Weihnachtsgeschenke: Wann dürfen Lehrer sie annehmen

Gerade an Weihnachten möchten Eltern sich bei "ihrer" Lehrkraft bedanken. Das Weihnachtsgeschenk der Eltern ist für Lehrer eine wichtige Form der Anerkennung. Doch gerade bei Geschenken an den Lehrer, die über den selbstgebackenen Stollen hinausgehen, ist Vorsicht angebracht. Darf der Lehrer das annehmen? Lesen Sie hier, wie Sie als Schulleiter reagieren, wenn Sie von Eltern und Lehrer auf das Thema Geschenke in der Schule angesprochen werden.

Weihnachtsgeschenke und Geschenke für andere Anlässe in der Schule
Es ist nicht nur bei Weihnachtsgeschenken so, auch sonst geben Eltern mal gerne ein schönes Geschenk. Da möchte man einfach diese Anlässe nutzen, um einer Lehrerin oder dem Leitungspersonal ein Geschenk zu machen:

  • Geschenk als neuer Schulleiter
  • Geburtstagsgeschenke für Rektoren
  • Geschenk für Grundschullehrerin
  • Geschenk für Konrektor
  • Geschenk für neue Schulleiterin
  • Geschenk für Schuldirektor
  • Abschiedsgeschenke
  • Etc.

Anschein von Bestechlichkeit vermeiden
Oft denken Lehrer sich nichts dabei, wenn sie ein Geschenk annehmen, sondern akzeptieren es als wohlverdiente Anerkennung. Problematisch wird es erst, wenn das Geschenk vom Schenkenden in einen Zusammenhang gerückt wird, der Bestechlichkeit vermuten lässt.

Die Gefahr: Die Lehrkraft wird "angefüttert", das heißt, erst erhält sie "eine Kleinigkeit", dann etwas, das gerade noch im Rahmen ist, beim nächsten Mal ist sie fast gezwungen, das große Geschenk anzunehmen, da sie sich durch die vorherigen Geschenke schon erpressbar gemacht hat.

Rechtlich eindeutig: Finger weg
Rechtlich ist die Sache eindeutig: Lehrer dürfen keine Belohnungen oder Geschenke annehmen, wenn diese in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur, wenn der Dienstvorgesetzte zustimmt. Die Vorteilsannahme kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden.

Geben Sie Ihren Lehrern diese Faustregel an die Hand
Weisen Sie Ihre Lehrer auf die Gefahr hin. Grundsätzlich gilt: Selbst gebastelte Geschenke von Schülern dürfen Sie annehmen, aber Finger weg von Geld und teuren Geschenken. Darunter fallen zum Beispiel Bargeld, Gutscheine, Konzerttickets, Telefonkarten etc. Handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschenk zum Beispiel der Eltern einer ganzen Klasse, ist Bestechlichkeit allerdings nicht mehr zu vermuten.