Weihnachtsgeschenke 2006: Vermeiden Sie die Steuerfallen
- Geschenke im Wert bis jeweils 40 Euro sind als Aufmerksamkeiten steuer- und beitragsfrei. Teurere Geschenke sind in vollem Umfang steuer- und beitragspflichtig.
- Überreichen Sie Geschenke bei einer Weihnachtsfeier, müssen Sie unterscheiden: Geschenke bis 40 Euro werden auf die 110-Euro-Grenze angerechnet, die eine steuerfreie Veranstaltung je Teilnehmer höchstens kosten darf. Geschenke über 40 Euro sind zwar steuerpflichtig, werden aber nicht auf die 110-Euro-Grenze angerechnet.
- Im Rahmen einer Verlosung bei der Weihnachtsfeier sind Sachpreise bis 40 Euro steuerfrei, sofern alle an der Verlosung teilnehmen können.
- Aus Anlass der Weihnachtsfeier überreichte Prämien, Geldpreise oder auch wertvolle Goldmünzen sind in jedem Fall steuerpflichtiger Arbeitslohn.
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