Weihnachtsgeld: Zahlung darf nicht einfach ausgesetzt werden

Wer seinen Mitarbeitern jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld zahlt, darf mit der Zahlung nicht einfach aussetzen. Das folgt aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz. Im entschiedenen Fall hatte die GmbH acht Jahre lang vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, dann zwei Jahre ausgesetzt und danach das Weihnachtsgeld durch höhere Stundenlöhne ersetzt. Ein Mitarbeiter verlangte auch für die beiden ausgesetzten Jahre Weihnachtsgeld und konnte sich mit seiner Forderung vor Gericht durchsetzen.
Begründung des Gerichts: Auf Grund der jahrelangen vorbehaltlosen Zahlung sei eine betriebliche Übung entstanden. Davon könne sich der Arbeitgeber nur wieder lösen, wenn er sich bei der letzten Auszahlung des Weihnachtsgelds ausdrücklich vorbehält, ab dem kommenden Jahr kein Weihnachtsgeld mehr zu zahlen. Er müsse jeden einzelnen Mitarbeiter informieren. Ein Hinweis am "Schwarzen Brett" genüge nicht (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2004, Az: 1 Sa 1116(03).
Begründung des Gerichts: Auf Grund der jahrelangen vorbehaltlosen Zahlung sei eine betriebliche Übung entstanden. Davon könne sich der Arbeitgeber nur wieder lösen, wenn er sich bei der letzten Auszahlung des Weihnachtsgelds ausdrücklich vorbehält, ab dem kommenden Jahr kein Weihnachtsgeld mehr zu zahlen. Er müsse jeden einzelnen Mitarbeiter informieren. Ein Hinweis am "Schwarzen Brett" genüge nicht (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2004, Az: 1 Sa 1116(03).

Wer seinen Mitarbeitern jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld zahlt, darf mit der Zahlung nicht einfach aussetzen. Das folgt aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz. Im entschiedenen Fall hatte die GmbH acht Jahre lang vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, dann zwei Jahre ausgesetzt und danach das Weihnachtsgeld durch höhere Stundenlöhne ersetzt. Ein Mitarbeiter verlangte auch für die beiden ausgesetzten Jahre Weihnachtsgeld und konnte sich mit seiner Forderung vor Gericht durchsetzen.