Weihnachtsgeld: So zahlen Sie rechtssicher eine freiwillige Gratifikation

Für Arbeitgeber ist die Zahlung von Gratifikationen wie dem Weihnachtsgeld eine Möglichkeit, ihre Arbeitnehmer zu motivieren und zu zeigen, dass es dem Unternehmen gut geht. Aber: Haben die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld? Wie kann in Zeiten eines „wirtschaftlichen Engpasses“ die Zahlung von Weihnachtsgeld vermieden werden?
Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Allerdings sind Sie zur Zahlung verpflichtet, wenn Ihre Mitarbeiter einen Rechtsanspruch haben. Dieser kann sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Regelungen im Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben.
Betriebliche Übung
Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung, durch eine so genannte betriebliche Übung, kann ein Rechtsanspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld entstehen. Gewähren Arbeitgeber 3-mal hintereinander vorbehaltlos Weihnachtsgeld, muss es dieses in jedem weiteren Jahr ebenfalls auszahlen. Die Höhe und der Auszahlungszeitpunkt richten sich nach dem vorangegangenen Jahr.
So zahlen Sie freiwillig ohne dauerhafte Bindung
Mit der folgenden Klausel in Arbeitsverträgen wird von vornherein vermieden, dass ein Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Weihnachtsgeld entsteht:
§ (…) Gratifikationen

1. Der Arbeitnehmer erhält im Einstellungsjahr einmalig ein Weihnachtsgeld in Höhe von … €, das mit dem Dezembergehalt ausgezahlt wird.
2. Die Zahlung des Weihnachtsgelds erfolgt freiwillig. Auch durch etwaige wiederholte Zahlungen in den Folgejahren wird ein Rechtsanspruch für die Zukunft nicht begründet.
Besteht schon eine arbeitsvertragliche Regelung des Weihnachtsgelds, könnte diese evtl. durch eine Änderungsvereinbarung mit den Arbeitnehmern entsprechend ersetzt werden.
Tipp für Arbeitgeber: Wollen Sie Weihnachtsgeld ohne eine solche arbeitsvertragliche Regelung zahlen, achten Sie darauf, dass kein Anspruch Ihrer Mitarbeiter aus betrieblicher Übung entsteht. Dazu sollten Sie den Mitarbeitern vor der Zahlung schriftlich mitteilen, dass Sie das Weihnachtsgeld freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft gewähren. Benutzen Sie obige Formulierung und lassen Sie sich von allen Mitarbeitern die Kenntnisnahme quittieren. So können Sie Arbeitsleistung und Betriebstreue Ihrer Mitarbeiter honorieren, ohne ein Kostenrisiko für die Zukunft einzugehen.