Wasseranschluss: 7 oder 19% Umsatzsteuer?
Ein Tiefbauunternehmen hatte für die Verlegung des Wasseranschlusses lediglich 7% Mehrwertsteuer verlangt. Bei einer Betriebsprüfung beanstandete dies das Finanzamt. Es verlangte einen Steuersatz von 19% und forderte entsprechend von besagtem Bauunternehmen Steuern nach. Damit setze es ein Schreiben der Finanzverwaltung um, das am 07.04.2009 veröffentlicht wurde (Az. IV B 8 – S 7100/07/10024).
Das Tiefbauunternehmen erhob Klage. Es berief sich auf anderslautende Urteile des EuGH (03.04.08, Az. C-442/05) und des BGH (18.04.2012, Az. VIII ZR 253/11), wonach solche Arbeiten eine Wasserlieferung seien. Das angerufene Finanzgericht gab dem Unternehmen in vollem Umfang Recht. Den Auftrag zur Verlegung der Rohre habe hier ohnehin der Wasser- und Abwasserzweckverband erteilt, auch wenn die Baufirma dann die Arbeiten durchführte und die Rechnung stellte. 7% Mehrwertsteuer seien hier also korrekt.
Bitte beachten Sie: Auch wenn der Fall klar zu sein scheint: Das Finanzgericht hat die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.
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