Was zu tun ist, wenn man als Arbeitnehmer krank wird

Laut Arbeitsrecht gibt es klare Regelungen, was Sie im Fall von einer Krankmeldung zu tun haben, doch trotz allem kommt es nach wie vor immer noch zu Unsicherheiten oder falschen Schlussfolgerungen sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite, die sogar vor dem Arbeitsgericht enden können und sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber viel Geld kosten.

Wann muss man sich beim Arbeitgeber krank melden?

Laut Arbeitsrecht sind Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, ihm Ihre Arbeitsunfähigkeit sofort, mitzuteilen und ihn ebenfalls darüber in Kenntnis zu setzen, wie lange Sie voraussichtlich krank sein werden. Unverzüglich heißt, dies „ohne schuldhaftes Zögern“ oder mit anderen Worten, innerhalb der ersten 1-2 Stunden nach Arbeitsbeginn zu tun.

Warten sie auf keinen Fall mit der Krankmeldung bis Sie beim Arzt waren. Ist es abzusehen, dass Sie länger als drei Tage krank sein werden, dann sollten Sie Ihrem Arbeitgeber die schriftliche Krankmeldung in Form eines ärztlichen Attests unverzüglich zukommen lassen und nicht erst bis zum dritten Tag warten. Auch kann der Arbeitgeber ohne besonderen Grund bereits für den ersten Tag Ihrer Krankmeldung ein Attest von Ihnen verlangen. Wenn Sie über die Dauer des ersten ärztlichen Attests hinaus krank sein sollten, so müssen Sie Ihrem Arbeitgeber ein weiteres Attest vorlegen.

Bei wem sollten Sie sich krank melden?

Sollte Ihr Arbeitsvertrag keine Regelung hinsichtlich darüber enthalten, bei wem Sie sich krank zu melden haben, dann gehen Sie davon aus, das Sie dies entweder Ihrem direkten Vorgesetzten oder aber dem Personalbüro mitteilen müssen.

Es reicht nicht aus, wenn Sie Ihre Krankmeldung einer Kollegin oder der Zentrale mitteilen. Es ist hierbei zu empfehlen, dass Sie sich Datum und Uhrzeit notieren sowie bei wem Sie sich krank gemeldet haben.

Wie muss oder darf man sich beim Arbeitgeber krank melden?

Eine Krankmeldung muss nicht unbedingt durch einen Telefonanruf beim Arbeitgeber erfolgen. Das Gesetz schreibt dies nicht vor. Sie können sich also durchaus auch per Telefax, E-Mail oder SMS krank melden. Es versteht sich jedoch von selbst, dass dies nur eine gute Methode ist, wenn man weiß, dass Telefaxe regelmäßig abgeholt und E-Mails regelmäßig abgerufen werden oder der Arbeitgeber sein Mobiltelefon auch ständig eingeschaltet hat. Zwar gilt die Nachricht in jedem Fall als zugestellt, jedoch sollten Methoden, die eine mögliche Zeitverzögerung bei der Zustellung in sich bergen von vorne herein ausgeschlossen werden, da laut Gesetz, der Arbeitgeber unverzüglich Bescheid erhalten muss.

Ein Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Nachricht pünktlich ankommen wird, bitten Sie in Ihrer Krankmeldung ganz einfach um kurze Bestätigung in Form einer Rückmeldung, dass man Ihre Nachricht erhalten hat. Sollten Sie dann nach einer gewissen Zeit nichts hören, können Sie zur Sicherheit ja immer noch anrufen.

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