Was tun, wenn der Vermieter Eigenbedarf erhebt?

Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf? Dies ist einer der häufigsten oft rechtswidrigen Gründe für die Kündigung einer Mietwohnung. Auch eine Räumungsklage ist möglich. Sie müssen sich aber nicht einfach so damit abfinden. Lesen Sie hier, wie Sie eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf erfolgreich abwehren.

Nicht immer sagt ein Vermieter die Wahrheit, wenn er von "Kündigung wegen Eigenbedarf" spricht. Manchmal sind dies nur faule Ausreden, wenn der Vermieter einen unliebsamen Mieter loswerden will – sei es aus persönlichen Gründen, aufgrund von Mietversäumnissen oder wegen Beschwerden von anderen Nachbarn.

Vor dem Gesetz muss der Vermieter einen berechtigten nachvollziehbaren Grund vorweisen, um einem ordentlichen Mieter wegen Eigenbedarf zu kündigen. Im Kündigungsschreiben muss explizit aufgeführt werden, an wen er die Wohnung weiter vermieten möchte und der Sachverhalt muss genau erklärt werden (warum ausgerechnet diese Wohnung etc.).

Räumungsklage wegen Eigenbedarf abwehren
Wenn Ihnen Ihre Wohnung wegen Eigenbedarf mit einer Räumungsklage gekündigt wird, dann sollten Sie sich das Kündigungsschreiben in jedem Fall mit Ihrem Anwalt ganz genau ansehen. Wird detailliert beschrieben, für wen die Wohnung bezugsfrei gemacht werden soll? Wird die alte Wohnung des zukünftigen Vermieters beschrieben und erklärt, warum diese Wohnung nicht mehr in Frage kommt? Sind die finanziellen Verhältnisse aufgeführt?

Kurz gesagt: Wird in dem Kündigungsschreiben nachvollziehbar deutlich, warum Sie die Wohnung für einen anderen aufgeben müssen? Ist dies nicht der Fall, können Sie sich gegen die Räumungsklage wehren.

Werden Sie sich mit Ihrem Vermieter nicht über die Räumungsklage einig, prüft ein Gericht den Sachverhalt. Ein Vermieter kommt mit einer Räumungsklage wegen Eigenbedarf nicht durch wenn: