Zuerst die Klarstellung: Wenn man umgangssprachlich die EU-Richtlinie sagt, meint man eigentlich die EG-Richtlinie. Für den Erlass von Richtlinien in der Europäischen Gemeinschaft ist der EG-Vertrag (Artikel 249) die Rechtsgrundlage. Diese beziehen sich ausschließlich auf die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft (EG).
Die EG-Richtlinien dienen dazu, den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Damit das funktioniert, müssen alle Produkte bestimmte grundlegende Anforderungen erfüllen. Alle diese Anforderungen sind für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitlich und verbindlich.
Die wichtigsten EG Richtlinien im Überblick:
- Die CE Kennzeichnung 93/465/EWG
- ATEX Richtlinie 94/9/EG
- Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG
- Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG
- Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten 2000/39/EG
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
- Schutz geistigen Eigentums 2004/48/EG
- Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG
Die Richtlinien werden vom Europäischen Rat oder der Europäischen Kommission erlassen. In der Regel wird bei der Einführung der EG Richtlinien den Mitgliedsstaaten eine Frist von zwei bis drei Jahren zur Umsetzung gesetzt.
Mit der nationalen Umsetzung wird der Inhalt der EG Richtlinien Teil der Rechtsordnung von den Mitgliedsstaaten und gilt somit für alle, die vom Umsetzungsakt betroffen sind.