Was sind Abfindungen, und wann werden sie gezahlt?

Abfindungen sind im Grunde genommen Entschädigungen, die für den Wegfall des Arbeitsplatzes an einen Mitarbeiter gezahlt werden. Die größte Rolle spielen Abfindungen bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsvertrags durch einen Aufhebungsvertrag. Abfindungen werden aber auch bei gerichtlichen Verfahren über eine Kündigung gezahlt.
In folgenden Fällen hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Zahlung von Abfindungen:
  • Der Mitarbeiter vereinbart die Zahlung einer Abfindung explizit in seinem Auflösungsvertrag (= Aufhebungsvertrag).
    Achtung:
    Ein Auflösungsvertrag kann aber auch ohne die Zahlung einer Abfindung geschlossen werden. Denken Sie in diesem Zusammenhang an Mitarbeiter, die das Unternehmen im eigenen Interesse, z. B. aufgrund eines anderen Stellenangebots vorzeitig verlassen wollen. In solchen Fällen werden häufig Aufhebungsverträge geschlossen – aber ohne eine Abfindungsvereinbarung.
  • Der Arbeitgeber erklärt sich als Gegenleistung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich bereit, eine Abfindung zu zahlen.
  • Der Arbeitgeber wird zur Zahlung einer Abfindung vom Arbeitsgericht verurteilt (§§ 9, 10 KSchG).
  • Wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung die Zahlung einer Abfindung für bestimmte Fälle vorsieht.
  • Wenn ein Sozialplan oder ein Nachteilsausgleich (siehe Betriebsverfassungsgesetz) die Zahlung einer Abfindung vorsieht.
  • Wenn man sich in Ihrem Unternehmen auf ein „Gewohnheitsrecht“ berufen kann. Das heißt, dass eine betriebliche Übung darin besteht, dass ausscheidenden Mitarbeitern eine Abfindung gezahlt wird.