Was Sie über die zulässige Arbeitszeit wissen sollten

Die Regelung der täglichen zulässigen Arbeitszeit ist eine wichtige Vorschrift, die aber auch aus vielen gesetzlich begründeten Abweichungen besteht. Neben der bekannten 8-Stunden-Regelung gibt es weitere zulässige Arbeitszeiten, die nachfolgend im Einzelnen ausführlich beschrieben werden.

Die gesetzlich zulässige Arbeitszeit
wird durch das Arbeitszeitgesetz begründet. Für den Arbeitgeber gibt es aber die Möglichkeit, dass von den grundsätzlichen Bestimmungen abgewichen werden kann. Hier finden Sie alle relevanten Infos!

Laut § 3 des ArbZG gilt die Regelung, dass von den werktäglichen 8 Stunden Arbeitszeit für Arbeitnehmer nicht abgewichen werden darf. Die 8-Stunden-Arbeitszeit umfasst nur die reinen Arbeitsstunden ohne die gesetzlich zulässigen Pausen und die Fahrt zu und von der Arbeitsstätte.

Laut § 18 ArbZG findet das Arbeitszeitgesetz keine Anwendung bei leitenden Angestellten, Chefärzten sowie Dienststellen- und Personalleitern, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Arbeitnehmer, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit einer ihnen anvertrauten Person zusammenleben.

Zulässige Abweichungen

Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist aber eine Ausdehnung der zulässigen Arbeitszeit auf 10 Stunden pro Werktag möglich: Voraussetzung hierfür ist ein Durchschnitt von 8 Stunden täglich, der innerhalb eines sogenannten Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen erreicht werden muss.

Im Allgemeinen kann man die Regelung für alle Arbeitnehmer derart definieren, dass eine Arbeitszeit werktags von täglich höchstens 10 Stunden zulässig ist, oder in 24 Wochen maximal 1.152 Stunden erreicht werden müssen. Die erforderliche Ruhezeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitseinsätzen muss mindestens 11 Stunden betragen.

a) Die zulässige Arbeitszeit für Jugendliche unter 18 Jahren

Die Altersgruppe "Jugendliche unter 18 Jahren" kommt besonders häufig unter den Auszubildenden der einzelnen Unternehmen vor. Bei dieser Altersgruppe gilt die Regelung, dass eine tägliche zulässige Arbeitszeit auf höchstens 8,5 Stunden begrenzt ist. Außerdem dürfen die Jugendlichen nur in einem Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden.

Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf maximal 40 Stunden begrenzt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss eine erforderliche Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen von mindestens 12 Stunden eingehalten werden.

b) Die zulässige Arbeitszeit bei Schwangeren und Stillenden unter 18 Jahren

Bei dieser Arbeitnehmergruppe ist eine maximale tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden oder 80 Stunden in zwei darauf folgenden Wochen zulässig. Die wöchentliche Beschäftigung darf nur von Montag bis Samstag zwischen 6 und 20 Uhr ausgeführt werden.

c) Die zulässige Arbeitszeit bei Schwangeren und Stillenden über 18 Jahren

Bei der Arbeitnehmergruppe "Schwangere über 18 Jahren" sieht der Gesetzgeber eine tägliche Arbeitszeit von maximal 8,5 Stunden oder 90 Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Wochen vor. Die Beschäftigung darf nur Montag bis Samstag zwischen 6 und 20 Uhr ausgeübt werden.

d) Die zulässige Arbeitszeit für schwerbehinderte Beschäftigte

Schwerbehinderte Menschen sind begehrte Mitarbeiter in vielen Unternehmen, da die Beschäftigung dieser Arbeitnehmer oft mit staatlichen Subventionen unterstützt wird. Schwerbehinderte Mitarbeiter unterliegen den gesetzlichen Regelungen für nicht-schwerbehinderte Mitarbeiter, allerdings darf der schwerbehinderte Arbeitnehmer eine tägliche Beschäftigungszeit über 8 Stunden verweigern.

Fazit: Die gesetzliche Regelung des Arbeitszeitgesetzes sieht grundsätzlich eine zulässige Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag vor. Diese kann bei einigen Arbeitnehmergruppen unterschiedlich sein, trotzdem muss im Durchschnitt die 8-Stunden-Regelung strikt eingehalten werden. Wird die zulässige Arbeitszeit überschritten, kann dies zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen und eine empfindliche Bußgeldstrafe nach sich ziehen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel "Zulässige Arbeitszeit für verschiedene Mitarbeitergruppen".