Was Sie beim Mietvertrag fürs Ferienhaus beachten sollten

Urlauber, die ihr Ferienhaus privat buchen, sollten beim Mietvertragsabschluß besonders sorgfältig sein. Denn im Gegensatz zur Buchung im Reisebüro, die durch das Reisevertragsrecht geregelt ist, gilt hier das ganz normale Mietrecht. Im Streitfall muss sich der Mieter mit dem Vermieter auseinander setzen. Deshalb gilt gerade für den privaten Bucher, beim Mietvertrag für das Ferienhaus nichts als selbstverständlich vorauszusetzen.

Details für den Mietvertrag beim Ferienhaus
Grundsätzlich gilt: Von der Kaffeemaschine über den Geschirrspüler bis zum Kinderspielplatz sollte alles, was dem Mieter für wichtig erscheint, vorab geklärt und dann anschließend auch schriftlich festgehalten werden. Schon der Mietvertrag sollte alle wichtigen Details enthalten: Name und Anschrift des Mieters und des Vermieters, die Lage, Art und die Größe des Ferienhauses sowie die Anzahl und die Größe der Zimmer.

Diese Angaben sind unbedingt detailliert nach Küche, Bad, Wohnraum, Schlafräume, Anzahl der Betten, sonstige Zimmer sowie des gesamten vom Urlauber nutzbaren Grundstücks aufzuführen.

Wer haftet für was beim Ferienhaus?
Genauso wichtig sind die genaue Aufenthaltsdauer mit An- und Abreisetag, der Mietpreis sowie die Zahlungsweise, Kinderermäßigung, Kaution, sämtliche Nebenkosten, Endreinigung sowie eine Haftungsklausel. Hierbei ist vor allem zu klären, wofür der Vermieter haftet bzw. wofür der Mieter aufkommen muss.

Kosten im Mietvertrag aufführen
Wichtig ist ferner zu klären, welche Kosten entstehen, wenn die Reise abgesagt wird. Zahlungen, die nicht mit dem Mietpreis abgegolten sind, sollten ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Hierzu zählen Gebühren für Strom, Gas, Wasser, die Waschmaschine, den Wäschetrockner oder die Garage des Ferienhauses, sämtliche anfallenden Leihgebühren, beispielsweise für Gartenliegen, Mietpreise für die Benutzung des Tennisplatzes, der Sauna sowie des Solariums.

Selbst die Tatsache, dass vor dem Ferienhaus ein Swimmingpool liegt, bedeutet nicht automatisch, dass man darin auch kostenlos baden darf. Deshalb empfiehlt es sich für den Fall, dass die Nebenkosten nicht selbst kontrolliert werden können, unbedingt einen Festpreis zu vereinbaren. Dasselbe gilt im Übrigen auch für die Endreinigung.

Telefongebühren im Mietvertrag klären
Besitzt das Telefon keinen Einheitenzähler, ist es besser, von der Post bzw. von einer Telefonzelle aus zu telefonieren. Den Apparat im Ferienhaus lässt man für ausgehende Gespräche abschließen. Mieter, die mit einem kleinen Gepäck reisen wollen, sollten vorher die Kücheneinrichtung kennen. Routinierte Vermieter, die Wert auf ihre Gäste legen, haben sämtliches Inventar in einer Liste zusammengefasst. Mieter sollten hierbei nach ihrer Ankunft diese Liste auf ihre Vollständigkeit hin überprüfen, Differenzen sollten gleich beim Vermieter gemeldet werden.

Was noch im Mietvertrag für ein Ferienhaus stehen muss
Neben diesen Punkten, deren schriftliche Fixierung im Mietvertrag unverzichtbar ist, gibt es aber noch weitere Fragen, die die Urlaubsfreude beeinflussen können. Auch diese sollte der Mieter bereits vor seiner Reise abgeklärt haben. Hierzu zählt die Bedienung der (elektrischen oder mechanischen) Geräte.

Des Weiteren sollte der Mieter wissen, wo der Gashahn sich befindet, wie die elektrischen Anlagen funktionieren oder wo sich die Hauptsicherung befindet. Auch die Frage nach dem Vorhandensein eines Notstromaggregates bzw. die Entsorgung des Mülls ist von besonderer Wichtigkeit.

Kontaktdaten austauschen
Wer mit dem eigenen Auto anreist, sollte auf eine genaue Anfahrtsbeschreibung nicht verzichten. Wer dagegen mit Bus, Zug oder Flugzeug anreist, sollte eine Abholung am Flughafen oder am Bahnhof vereinbaren. Der Vermieter selbst sollte unbedingt gefragt werden, wer im Falle eines Notfalles Hilfe leistet. Denn wohnt der Vermieter nicht selbst am Urlaubsort, hat er dort in den meisten Fällen einen Vertrauten, der sich um das Haus kümmert.

Sicherheitshalber sollten aber immer Adresse und Telefonnummer notiert werden, unter der der Vermieter während des gesamten Urlaubs erreichbar ist.