Was Sie bei verspäteter Krankmeldung tun können

Verspätete Krankmeldung hat rechtliche Folgen
Viele Mitarbeiter gehen mit der rechtzeitigen Meldung der Arbeitsunfähigkeit fahrlässig um. Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht vor, dass eine Krankmeldung möglichst noch vor Dienstbeginn beim Arbeitgeber vorliegen muss. Eine verspätete Krankmeldung hat dabei nicht nur arbeitsorganisatorische, sondern auch rechtliche Folgen.

Das musste jetzt ein Mitarbeiter, der seit 1993 beim selben Arbeitgeber beschäftigt war, vom hessischen Landesarbeitsgericht erfahren. Er war sozusagen der Spezialist in verspäteter Krankmeldung geworden. Bereits 2003 wurde er das erste Mal vom Arbeitgeber schriftlich aufgefordert, im Falle einer Arbeitsunfähigkeit möglichst vor Dienstbeginn den Arbeitgeber zu informieren. Dieser Aufforderung kam der Mitarbeiter nicht nach.

Auch nach 2003 kam es mehrfach zu einer verspäteten Krankmeldung. Der Mitarbeiter erhielt daraufhin für verspätete Krankmeldung vier Abmahnungen. Als er eine Arbeitsunfähigkeit dann erneut verspätet meldete, reichte es dem Arbeitgeber. Er kündigte fristlos, hilfsweise fristgemäß. Gegen diese Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung wehrte sich der Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht noch erfolgreich. Seiner Kündigungsschutzklage wurde dort noch stattgegeben.

Der Arbeitgeber wollte das nicht auf sich sitzen lassen. Er legte Berufung beim Landesarbeitsgericht ein. Hier war erfolgreich. Die fristlose Kündigung wurde vom Landesarbeitsgericht zwar nicht akzeptiert, wohl aber die fristgemäße Kündigung (LAG Hessen, Az.: 20 Ca 7651/09).

Das bedeutet für Sie bei verspäteter Krankmeldung
Scheuen Sie sich nicht, bei einer verspäteten Krankmeldung zur Abmahnung zugreifen. Mahnen Sie dabei jeden einzelnen Fall mit einer gesonderten Abmahnung ab. Vermeiden Sie Sammelabmahnungen. Und vergessen Sie bei der Abmahnung auch nicht, darauf hinzuweisen, dass im Wiederholungsfall das Arbeitsverhältnis gekündigt werden wird.