Was Sie am 1. Tag als Azubi in den Betrieb mitbringen

Sie beginnen eine Berufsausbildung in diesem Jahr? Sie haben einen Ausbildungsvertrag erhalten? Dann steht Ihnen demnächst ihr 1. Tag als Azubi bevor. Vergessen Sie nicht, einige wichtige Unterlagen mitzubringen.

Möglicherweise haben Sie von Ihrem Ausbildungsbetrieb eine Übersicht erhalten, was Sie am 1. Ausbildungstag alles dabei haben müssen. Dann richten sich danach. Ansonsten orientieren sich an folgender Aufzählung:

Sozialversicherungsausweis

Den müssen Sie unbedingt dabei haben. Nur mit diesem Ausweis ist es Ihrem Ausbildungsbetrieb möglich, die Vergütungsabrechnung für Sie zu erstellen. Den Sozialversicherungsausweis erhalten Sie übrigens vom Rentenversicherungsträger, also in der Regel von der "Deutschen Rentenversicherung Bund". Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Ausstellung eines solchen Ausweises beim Rentenversicherungsträger veranlassen kann, falls das noch nicht geschehen ist.

Steuer Identifikationsnummer

Da es keine Lohnsteuerkarten mehr gibt bzw. die Karten aus dem Jahr 2010 weiterverwendet werden, erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte mehr für das Jahr 2012. Für Sie als lediger Auszubildender reicht es, wenn Sie die Steuer-Identifikationsnummer am 1. Ausbildungstag dabei haben und ihrem Ausbildungsbetrieb bescheinigen, dass es sich mit der Ausbildung um Ihr 1. sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt.

Zudem lassen Sie Ihren Betrieb wissen, ob Sie einer Religionsgemeinschaft angehören. Übrigens: Wenn Sie die Steuer-Identifikationsnummer nicht zur Hand haben, dann hilft Ihnen Ihr Finanzamt weiter. Im Falle, dass Sie verheiratet sind oder ein eigenes Kind erziehen, gilt etwas anderes: Dann beantragen Sie eine so genannte Ersatzbescheinigung bei Ihrem Finanzamt, die Sie ihrem Ausbildungsbetrieb am 1. Ausbildungstag aushändigen.

Ärztliche Bescheinigung für Minderjährige

Sind Sie noch keine 18 Jahre alt, dann müssen Sie unbedingt vor Beginn der Ausbildung zum Arzt und sich bescheinigen lassen, dass Sie für den vorgesehenen Ausbildungsberuf geeignet sind. Die entsprechende Bescheinigung bringen Sie am 1. Ausbildungstag mit. Liegt diese nicht vor, darf Sie ihr Ausbildungsbetrieb nicht beschäftigen.

Name Ihrer Krankenkasse

Ihr Ausbildungsbetrieb muss wissen, bei welcher Krankenkasse er Sie anmelden soll. Entscheiden Sie sich also vorher für eine Krankenkasse Ihrer Wahl. Waren Sie bisher bei Ihren Eltern familienversichert, dann können Sie sich für die Kasse Ihrer Eltern entscheiden. Sie müssen das aber nicht.