Was müssen Sie beim Kindergeld 2013 für Auszubildende beachten?

Die Eltern von Auszubildenden erhalten Kindergeld. Das gilt zumindest in den meisten Fällen. Allerdings gibt es Ausnahmen – auch im Jahr 2013. Lesen Sie hier mehr.

Seit dem Jahr 2012 haben sich die Rahmenbedingungen für die Beantragung von Kindergeld deutlich verbessert. Das gilt auch für das Jahr 2013 und gerade für die Eltern von Auszubildenden. Die sind nämlich nicht mehr von der Höhe des Einkommens ihrer Kinder abhängig. Noch bis Ende des Jahres 2011 durfte ein Azubi nicht mehr als 8.004 € im Jahr verdienen, damit seine Eltern kindergeldberechtigt sind. Oftmals hat das bei einer Vergütungserhöhung – gerade zum 3. Ausbildungsjahr hin – gravierende Folgen gehabt, da das Kindergeld wegfiel.

Kindergeld 2013: Dann zahlt die Familienkasse nicht

In den Jahren 2012 und 2013 genügt in der Regel eine Antragstellung durch die Eltern, wenn sie auch in Ausbildungszeiten ihrer Kinder Kindergeld beziehen wollen. Allerdings darf ihr in Ausbildung befindlicher Nachwuchs nicht älter sein als 24 Jahre.

Und es gibt noch eine weitere Ausnahme, die aber nur dann gilt, wenn es sich um eine zweite Berufsausbildung handelt: Der Sohn oder die Tochter darf dann nämlich in der Woche nicht mehr als 20 Stunden nebenher arbeiten. Auch dann würde die Familienkasse ablehnen. Das betrifft vor allem Studenten, die vor dem Studium bereits eine Ausbildung absolviert haben.

Auf Ausbildungsplatzsuche: Die Familienkasse ist großzügig

Sonderregeln gibt es auch für den Fall, dass das Kind noch einen Ausbildungsplatz sucht. Wird der Nachweis hierfür erbracht, z. B. durch Meldung bei der Arbeitsagentur, dann stehen den Eltern Kindergeldzahlungen zu. Übrigens: Wer auf der Suche nach einer Erstausbildung ist, der darf neben der Suche sogar einen Vollzeitjob ausüben, ohne das Kindergeld zu gefährden. Handelt es sich um die Zweitausbildung, dann gilt allerdings wieder die 20-Stunden-Regel.