Was ist ein Einzelunternehmen?

Die Rechtsform der Einzelunternehmung ist die in Deutschland am häufigsten vorkommende Rechtsform für Unternehmen. Alles Wissenswertes über Einzelunternehmen erfahren Sie hier.

Fasst 80% aller Unternehmen, die in Deutschland auf dem Markt auftreten, zählen zu der Rechtsform der Einzelunternehmung. Sie ist deshalb so häufig vertreten, da sie die kostengünstigste Variante der Selbstständigkeit in Deutschland darstellt. Hier fallen lediglich Kosten für die Gewerbenanmeldung an und wenn es sich hierbei nicht um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt, muss man zur Anmeldung des Gewerbes auch keine besonderen Nachweise erbringen.

Die Einzelunternehmung ist vor allem für Kleinunternehmer (Handwerksunternehmen) die gängigste Rechtsform.

Dennoch gibt es auch bei dieser Rechtsform Grundsätze, die es zu beachten gilt:

Die Firma – Geschäftsbeziehung
Der Betreiber einer Einzelunternehmung wird als Inhaber bezeichnet. Er kann den Namen der Firma frei wählen, muss hier jedoch die Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO §§ 15 ff) beachten. Ist der Inhaber einer Einzelunternehmung Kaufmann, so muss der Name der Firma den Namen des Inhabers beinhalten und zusätzlich die Bezeichnung eingetragener Kaufman/frau "e. K." oder "e.Kfm/Kfr."

In Deutschland ist es üblich, dass Einzelunternehmen den vollständigen Namen des Inhabers mit Bezeichnung in welchem Bereich er tätig ist, wählen. Dies könnte zum Beispiel so aussehen:

  • Franz Mustermann – Elektroinstallationen
  • Maler- und Lackierbetrieb   – Mustermann
  • Fahrschule Fantasiename – Inhaber Franz Mustermann

Kapitaleinsatz/-Aufwand
Das benötigte Kapital ist alleine durch den Unternehmensgründer aufzubringen. Da hier kein gesetzlicher Mindestkapitaleinsatz vorgeschrieben ist, halten sich hier die Kosten für den Unternehmensgründer gering und beschränken sich zunächst nur auf die erforderlichen Anmeldekosten beim Gewerbeamt.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass sich an der Gründung des Unternehmens weitere Personen finanziell beteiligen, die aber öffentlich nicht in Erscheinung treten wollen. In diesem Fall wird die Einzelunternehmung zwar zu einer stillen Gesellschaft, die aber nach außen hin als eine solche nicht zu erkennen ist. Somit handelt es sich weiterhin um eine Einzelunternehmung.

Haftung
Bei der Einzelunternehmung haftet der Inhaber alleine, sowohl mit seinem gesamten Firmenvermögen wie auch Privatvermögen. Darunter fällt ausnahmslos alles, was der Inhaber an Eigentum besitzt. 

Rechte und Pflichten des/der Anteilseigner
ENTFÄLLT, da hier dem Inhaber sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Gewerbebetrieb obliegen.

Auflösung
Die Einzelunternehmung kann jederzeit durch den Inhaber aufgelöst werden.