Was Ihre Mieter beim Grillen beachten müssen

An den schönen und warmen Tagen des Jahres stellt so mancher Mieter einen Grill auf Terrasse oder Balkon. Immer öfter kommt es jedoch zu Streit und Ärger zwischen Wohnungsnachbarn, Mietern und Vermietern. Was Ihre Mieter beim Grillen beachten müssen, habe ich im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Grillen ist üblich – aber wie oft im Jahr?
Grillen ist in den Sommermonaten üblich und muss geduldet werden. Bei der Frage, wie oft im Jahr bzw. im Monat eigentlich gegrillt werden darf, sind sich die Gerichte uneinig.

Grillen wurde von einem Gericht bis zu 2 Mal im Monat zwischen 17.00 und 22.00 Uhr im hinteren Teil des Gartens als zulässig erachtet. Ein anderes Gericht erachtete Grillen 4 Mal im Jahr bis 24.00 Uhr als tolerierbar. Ein weiteres Gericht erlaubte es zwischen April und September höchstens 1 Mal im Monat zu grillen, wobei die Nachbarn vorher informiert werden müssen.

Faustformel fürs Grillen
Als Faustformel hat sich aber Folgendes herauskristallisiert: 1 Mal im Monat darf gegrillt werden. Wird darüber hinaus gegrillt und wird ein Nachbar hierdurch beeinträchtigt, darf dieser die Miete mindern. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie als Vermieter die "Grill-Regeln" kennen.

Absolutes Grill-Verbot nur bei wesentlichen Beeinträchtigungen
Ein absolutes Grill-Verbot kommt übrigens nur in Betracht, wenn es zu wesentlichen Beeinträchtigungen durch Rauch oder Ruß kommt oder ein eigener Grillplatz vorhanden ist. Von einem süddeutschen Gericht wurde empfohlen statt einem Holzkohlegrill einen Elektrogrill und Aluschalen zu verwenden.