Nach wie vor sind unangenehme Zeitgenossen unterwegs, die Ihnen eine teure Abmahnung schicken, wenn Ihr Internet-Impressum nicht den Anforderungen entspricht. Das Impressum heißt "Anbieterkennzeichnung".
Wenn Sie einen Internet-Auftritt haben, so muss aus dem Internet-Impressum hervorgehen, wer der Anbieter des Online-Angebots ist und wie der Nutzer mit ihm in Verbindung treten kann. Im Teledienstegesetz ist geregelt, was die Anbieterkennzeichnung enthalten muss:
1. Namen und Anschrift des Unternehmens/Freiberuflers
2. den Vertretungsberechtigten der juristischen Person, wenn Sie als juristische Person auftreten
3. Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, Telefon und Telefax
4. ggf. Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, oder Genossenschaftsregister mit der Registernummer
5. ggf. Angaben zur Kammerzugehörigkeit und Berufsbezeichnung, Bezeichnung und Quelle für die berufsrechtlichen Regelungen, wenn Sie in einem qualifizierten Beruf arbeiten
6. Umsatzsteueridentifikations- Nr., wenn vorhanden (nicht die Steuernummer)
7. zusätzlich, wenn Sie redaktionelle/journalistische Inhalte bieten: die Angabe des für den Inhalt Verantwortlichen
8. Aufsichtsbehörde, wenn die Tätigkeit eine behördliche Zulassung erfordert
Wichtig im Internet-Impressum: leichte Auffindbarkeit
Die Anbieterkennzeichung dürfen Sie nicht einfach in den Tiefen eines Internet-Auftritts verstecken. Sie muss vom Besucher der Internet-Seiten jederzeit leicht zu finden sein. Am sichersten ist es, wenn der Nutzer über einen Link von jeder einzelnen Seite Ihres Auftritts mit einem einzigen Klick zum Internet-Impressum gelangt.
Zumindest aber muss der Link zum Internet-Impressum auf der Homepage (Startseite) stehen. Und die Homepage muss von jeder Seite aus mit einem Klick zu erreichen sein. Auch auf die Namensgebung des Links zum Internet-Impressum müssen Sie achten: "Anbieterkennzeichnung" ist ganz korrekt, aber "Über uns" und "Impressum" gehen auch.