Was gehört in einen PR-Agenturvertrag?

Ein Mustervertrag für PR-Agenturen ist die kostenlose Alternative für einen teuren, vom Rechtsanwalt erstellten eigenen Agenturvertrag. Wichtig ist, dass die individuellen Kundenbelange berücksichtigt werden.

Agenturvertrag: Mustervertrag ist eine kostengünstige Alternative
Die Gesellschaft für Public Relation-Agenturen GPRA empfiehlt ihren Mitgliedern die Verwendung eines Mustervertrags, der die wichtigsten Fragen der PR-Beratung zwischen Kunde und Agentur regelt.

Bevor Sie diesen kostenlosen Vertrag herunterladen und kopieren, sollten Sie allerdings genau klären, welchen Inhalt die angestrebte Zusammenarbeit haben soll. Auch Musterverträge können zu viel oder zu wenige Paragraphen haben.

Das gehört in einen Agenturvertrag
Mindestens gehört in einen Agenturvertrag folgendes:

  1. Namen und Anschrift der Agentur und des Kunden
  2. Gegenstand des Vertrages zur PR-Beratung
  3. Vereinbarte Dienstleistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
  4. Vertragslaufzeit und Lieferfristen
  5. Preise und Abrechnungsmodalitäten (z.B. Pauschalhonorar, Provisionen etc.)
  6. salvatorische Klausel
  7. eigenhändige Unterschriften beider Vertragspartner

Grundsätzlich gilt ein erfolgsabhängiger Agenturvertrag im Bereich PR als Verstoß gegen Branchenkodizes. Provisionen, z.B. für Anzeigen werden nicht vom Kunden gezahlt (etwa für spätere Verkaufsabschlüsse), sondern vom Werbemedium als AE-Provision für die beauftragte Medialeistung gewährt. Normalerweise beträgt diese Provision 15 Prozent.

Hier finden Sie den kostenlosen Mustervertrag zwischen Agentur und Kunde für PR- und Kommunikationsberatung.