Was folgt nach dem Ausbildungsende?

Für Lehrlinge beginnt der wirkliche Ernst des Lebens nach einer mehrjährigen Ausbildung und einer bestandenen Prüfung. Möchte man oder kann man im Betrieb verbleiben? Nicht immer erfolgt überhaupt ein Einstieg ins Berufsleben. Manche Lehrlinge möchte nach der Ausbildung ein Studium folgen lassen und so auf der Karriereleiter weiter empor klettern.

Rechtliche Grundlagen vom Ausbildungsende

Rechtliche Fragen
betreffend der Ausbildungszeit sind grundsätzlich im
Berufsausbildungsvertrag und im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG,
festgelegt. Hinzu kommen zahlreiche weitere rechtliche Grundlagen und
Festlegungen zur Prüfungsordnung. Mit dem Ende der Ausbildung endet auch
das Berufsausbildungsverhältnis. Die Dauer der Ausbildung ist im
Ausbildungsvertrag festgelegt. Eine Verlängerung ist genauso wie eine
Verkürzung und ein vorzeitiges Beenden unter bestimmten Bedingungen
möglich.

Neben dem vereinbarten Ausbildungsende, welche nach
einer gesetzten Frist ausläuft, gibt es andere Möglichkeiten das
Ausbildungsverhältnis zu beenden. Zum einen besteht die Möglichkeit,
dieses durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. Dieser muss in
Schriftform vorliegen und bei einem minderjährigen Vertragspartner von
einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.

Auch wenn es sich bei
dem Ausbildungsvertrag um ein befristetes Verhältnis handelt, ist es
möglich, dass eine Kündigung von Seiten des Ausbilders ausgesprochen
wird. Gerade in der Probezeit muss sich der Ausbilder auch nicht an die
gegebene Kündigungsfrist halten und kann unvermittelt eine Kündigung
aussprechen. Wenn die Kündigung nach der Probezeit ausgesprochen werden
möchte, so muss ein wichtiger und triftiger Grund vorliegen. In diesem
Fall muss sich der Ausbilder an die Kündigungsfrist halten.

Gründe für eine vorzeitige Beendigung der Ausbildung

Die Gründe für eine solche Kündigung müssen mit herannahendem Prüfungstermin an Wichtigkeit und Bedeutung zunehmen. Doch auch betriebsinterne Gründe können hier eine Rolle spielen, wie zum Beispiel eine Stilllegung des eigenen Unternehmens. Wird nur ein Teil des Betriebes stillgelegt, haben einige Lehrlinge die Möglichkeit, ihre Ausbildung noch im Betrieb zu beenden und durch eine Prüfung abzuschließen Möchte der Auszubildende die Ausbildung kündigen, um eine andere Berufstätigkeit zu erlernen, so muss sich dieser ebenso an eine Kündigungsfrist von 4 Wochen halten. Erst dann kann der Lehrling aus dem Ausbildungsvertrag ausscheiden und nach Ausbildungsende in einem neuen Betrieb beginnen.