Hausversteigerungen können für die zukünftigen Käufer ein Schnäppchen sein, für die Noch-Hausbesitzer ist die Zwangsversteigerung aber ein hartes Los und meist mit einem herben Schicksalsschlag verbunden. Gescheiterte Ehen, Todesfälle oder Arbeitsplatzverluste sind die häufigsten Ursachen dafür, dass Hausbesitzer ihre Immobilien nicht mehr halten können und diese unter den Hammer kommen.
Hausversteigerungen sind meist die Krönung vieler Rückschläge
Für die Gläubiger, die auf ihrem Geld sitzen geblieben sind, da Rechnungen oder Kredite nicht mehr bezahlt werden konnten, ist eine Zwangsversteigerung meist der einzige Weg, noch einen Teil Ihres Geldes zurückzuerhalten. Hausversteigerungen sind meist der letzte Schritt von vielen, die sich in diesem Finalen Akt bündeln. Dabei muss eine Versteigerung teilweise gar nicht sein.
Personen, die in eine Notsituation geraten, die schlimmer und schlimmer wird, neigen dazu die wachsenden Probleme mit der Zeit zu ignorieren, Briefe nicht mehr zu öffnen und nicht mehr die Kraft zu haben, nötige Schritte in die Wege zu leiten. Häufig kann eine Zwangsversteigerung des Hauses jedoch vermieden werden, wenn an früherer Stelle Kredite umstrukturiert werden oder die Immobilie durch den Hausbesitzer schon selbst früher verkauft wird.
Die Immobilienpreise liegen bei Versteigerungen deutlich unter den normalen Kaufpreisen
Ist die Entscheidung für die Hausversteigerung gefallen, dann wird von einem Gutachter ein Gutachten über den Zustand des Hauses erstellt, auf Basis dessen zukünftige Interessenten entscheiden können, ob sie das Haus ersteigern wollen oder nicht.
Investoren gehen häufig zu Hausversteigerungsterminen, da sie auf der Suche nach Immobilien sind, in die sie ihr Kapital stecken können. Die Preise für die Auktions-Häuser liegen im Schnitt zwischen 25 und 40 % unter dem eigentlichen Kaufpreis und können so ein richtiges Schnäppchen sein.
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Was Bieter bei Hausversteigerungen wissen müssen
Für die Bieter bei einer Versteigerung ist es wichtig zu wissen, dass sie mit ihrem Privatvermögen für die Kaufsumme des Hauses haften. Ist der Kaufpreis also zu hoch, dann kann auch eine Insolvenz des Bieters damit einhergehen, was zu einer Wiederversteigerung führt. Eine Besichtigung des Objekts vor dem Verkauf ist in der Regel nicht möglich, die Interessenten bieten meist nur aufgrund des Gutachtens. Mit dem Noch-Eigentümer kann aber ein Besichtigungstermin vereinbart werden. Eine Pflicht dazu gibt es für den Eigentümer aber nicht.
Auch können rückwirkend im Gegensatz zu regulären Hauskäufen keine Mängel geltend gemacht werden, die nach Vertragsabschluss plötzlich auftauchen. Einen Eindruck von dem Objekt zu erhalten sollte daher im Interesse des Bieters sein, damit er nicht die Katze im Sack kauft und am Ende nur negativ überrascht wird. Bauschäden, ein längerer Leerstand oder Mängel am Objekt müssen im Gutachten unter dem Punkt „Besonderheiten“ aber eigentlich aufgeführt werden.
Veraltete Gutachten können in die Irre führen
Die Gutachten sind aber nicht immer aktuell, da sich Hausversteigerungen häufig über Monate oder Jahre hinziehen, weshalb auf die Aussagen im Gutachten nicht immer Verlass ist. Sie funktionieren aber als grober Anhaltspunkt. Vom Rest sollte der Bieter versuchen sich persönlich zu überzeugen.