Was als Steuerhinterziehung gilt und wie Sie Strafen abwenden

Empört reagierte die Öffentlichkeit, als bekannt wurde, dass der frühere Postchef Zumwinkel und tausende weiterer - allerdings weniger prominente - Bundesbürger wegen Steuerhinterziehung unter Verdacht geraten waren. Durch Steuersparmodelle, meist in Form von Familienstiftungen in Liechtenstein, sollen sie mehrere hundert Millionen Euro am deutschen Fiskus vorbei ins Ausland geschafft haben. Der Fall zeigt: Steuerhinterziehung ist alltäglich. Vielleicht haben auch Sie schon fahrlässig Steuerhinterziehung begangen - ohne es zu bemerken.

Steuerhinterziehung ist alltäglich
Die Berichterstattung erweckte den Anschein, Steuerhinterziehung betreffe lediglich wohlhabende Mitbürger, die ihr Vermögen mithilfe von Beratern durch komplizierte Konstrukte vor dem Zugriff des Fiskus schützen wollen. Tatsächlich ist Steuerhinterziehung viel weiter verbreitet. Die deutsche Steuergewerkschaft spricht von „Volkssport" und Summen in Höhe von 30 Mrd. € jährlich. Einige Beispiele für Steuerhinterziehungen:

  • Im Haushalt werden Handwerker oder Putzhilfen beschäftigt, die keine Rechnung ausstellen und entsprechend keine Umsatzsteuer abführen.
  • In der Steuererklärung werden private Ausgaben bewusst als Werbungskosten angegeben.
  • Einnahmen aus selbstständigen Nebentätigkeiten oder Kapitalvermögen werden gegenüber dem Finanzamt verschwiegen.

Auch wenn es häufig nur um geringe Summen geht, handelt es sich um eine Straftaft. Und die wird verfolgt und geahndet!

Aktive oder geduldete Steuerhinterziehung
Einer Steuerhinterziehung macht sich strafbar, wer unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber Finanzbehörden oder anderen Behörden macht oder aber die notwendigen Angaben gerade nicht macht. Eine Steuerhinterziehung kann also aktiv oder durch Unterlassen begangen werden.

1. Aktive Steuerhinterziehungkeit
Sie haben dafür zu sorgen, dass Ihre Steuererklärungen inhaltlich korrekt dargestellt, fristgerecht eingereicht und die Steuern richtig entrichtet werden. Beispiel: Ein selbstständiger Handwerksmeister arbeitet neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit gelegentlich auch in der Freizeit – ohne für seine Arbeiten Rechnungen auszustellen. Er führt keine Umsatzsteuer ab und gibt die Einnahmen auch nicht in seiner Einkommensteuererklärung an. Dadurch verkürzt er Steuern und begeht eine aktive Steuerhinterziehung.

2. Unterlassen von Mitteilungen gegenüber dem Finanzamt
Zu den steuerlichen Pflichten gehört auch, dass Sie die mit den Steuererklärungen betrauten Personen kontrollieren. Unterlassen Sie das, kann Ihnen ebenfalls eine Steuerhinterziehung vorgeworfen werden.

Beispiel: Ein Unternehmer wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 4.500 € verurteilt. Die Straftat bestand darin, dass er eine Umsatzsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hatte. Deshalb schätzte das Finanzamt die Steuer – wie sich im Nachhinein herausstellte allerdings viel zu niedrig. Der Unternehmer hatte das durch seine Pflichtverletzung in Kauf genommen. Dass ein Steuerberater die Steuererklärungen anfertigte, half ihm nicht. Er war seiner Überwachungspflicht nicht ausreichend nachgekommen (Finanzgericht München, 15.1.2008, Az.: 14 V 3441/07).

Fehler müssen Sie dem Finanzamt mitteilen
Haben Sie eine Steuererklärung eingereicht, die sich nachträglich als unvollständig oder falsch erweist, und kommt es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern, müssen Sie beim Finanzamt vor Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist korrigierte Erklärungen einreichen. Andernfalls machen Sie sich ebenfalls strafbar (§153AO).

Wie Steuerhinterziehungen bekannt werden
In der Regel nimmt die Steuerfahndung Ermittlungen auf wegen anonymer Anzeigen, Kontrollmitteilungen oder nach einer Umsatzsteuer-Nachschau.

Experten-Tipp
Durch Selbstanzeige können Sie einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung entgehen. Besprechen Sie die Möglichkeit aber keinesfalls mit Ihrem bisherigen Anwalt oder Steuerberater! Würde er Ihnen von einer Selbstanzeige abraten, müsste er sein Mandat niederlegen. Sonst könnte er sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen.