Warum Sie die Krankenkassenmeldungen jetzt abrufen sollten

Mittlerweile ist bei vielen Krankenkassen das Rückmeldeverfahren für die Krankenkassenmeldungen angelaufen. Noch läuft das Verfahren allerdings nicht problemlos und anscheinend auch noch nicht bei allen Kassen. Fordern Sie daher in Ihrer Lohnsoftware die Krankenkassenrückmeldungen für Ihre Mehrfachbeschäftigten jetzt an, damit Ihnen noch aufwendigere Korrekturen erspart bleiben.

Mit Beginn des Jahres 2012 sind die GKV-Monatsmeldungen eingeführt worden. Diese müssen Sie als Betrieb erstatten, wenn ein Arbeitnehmer von Ihnen mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen hat. Denn in bestimmten Fällen müssen Sie bei der Lohnabrechnung auch die Entgelte aus den anderen Beschäftigungsverhältnissen berücksichtigen. In folgenden Fällen gilt dies insbesondere:

  • Mehrfachbeschäftigte Gleitzonenarbeitnehmer und
  • Mehrfachbeschäftigte mit einem Gesamtentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen

Für diese beiden Personenkreise benötigen Sie zwingend die Information über das Fremdentgelt (also das Entgelt des/der anderen Arbeitgeber), um eine korrekte Beitragsberechnung durchführen zu können. Liegt Ihnen dieses nicht vor, so zahlen Sie unter Umständen viel zu hohe Sozialversicherungsbeiträge, die Sie erst aufwendig mittels eines "Antrags auf zu Unrecht erstatteter Beiträge" zurückfordern müssen.

Krankenkassen sind zur Rückmeldung verpflichtet

Da Sie als Arbeitgeber die Daten seit Januar 2012 mittels der GKV-Monatsmeldung an die Krankenkassen senden, sollten Sie die Krankenkassenrückmeldungen ebenfalls elektronisch von den Krankenkassen mit den dazugehörigen Informationen zur Beitragsberechnung erhalten. Sofern Sie diese Daten bislang noch nicht abgerufen haben, holen Sie dies umgehend in Ihrer Entgeltabrechnungssoftware nach.

Die Kassen müssen Ihnen im Jahr 2012 die Daten für mehrfachbeschäftigte Gleitzonenarbeitnehmer elektronisch zur Verfügung stellen. Sofern Sie hier die Daten versucht haben abzurufen, aber noch keine Daten erhalten haben, setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Fordern Sie die Daten unbedingt noch in diesem Kalenderjahr an, um unnötige kalenderjahresüberschreitende Korrekturen zu vermeiden.

Ab 2013 müssen Ihnen die Krankenkassen auch für die anderen mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmer mit mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen die entsprechenden Daten liefern.

Rufen Sie jetzt schon ab

Sofern Ihr Entgeltabrechnungsprogramm den Datenabruf schon integriert hat, sollten Sie umgehend die Krankenkassenrückmeldungen jetzt schon abrufen. Denn zum Jahreswechsel haben Sie sicher genügend andere Dinge zu tun, als die von den Kassen bereitgestellten Daten zu überprüfen. Diese Überprüfung sollten Sie zwingend vornehmen. Es hat sich nämlich gezeigt, dass es für Sie als Arbeitgeber notwendig ist, die Datenlieferungen nochmals zu sichten, um falsche Datenlieferungen zu erkennen.