Warum die Rechtsformwahl so wichtig ist

Mit der Rechtsformwahl entscheiden Sie sich, in welcher Rechtsform Ihre soziale Einrichtung geführt werden soll. Die Möglichkeiten sind vielfältig und erstrecken sich vom Einzelunternehmen über die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), GmbH, den Verein (e.V.), die Stiftung, AG bis hin zu neueren, aus dem europäischen Ausland kommenden Rechtsformen wie der Limited (Ltd.).

Sich für die passende Möglichkeit zu entscheiden ist gar nicht so einfach. Bevor Sie die Rechtsformwahl angehen, sollten Sie sich einen Überblick über die möglichen Rechtsformen verschaffen. Berücksichtigen Sie dabei diese Kriterien:

  • Gründen Sie allein oder mit mehreren Personen?
  • Soll es eine Haftungsbeschränkung für die beteiligten Personen geben?
  • Möchten Sie die Alltagsgeschäfte selbst führen oder einem Geschäftsführer übergeben?
  • Wie soll die Verteilung von Gewinn und Verlust aussehen?
  • Wie ist die Steuerbelastung der unterschiedlichen Rechtsformen? Streben Sie eine steuerliche Begünstigung wegen Gemeinnützigkeit an?
  • Wie hoch sind die jeweiligen Gründungskosten?
  • Wie soll die Finanzierung geregelt werden?
  • Welche Veröffentlichungspflichten hätten Sie bei den verschiedenen Rechtsformen?

Betreiben Sie bereits eine soziale Einrichtung, lohnt es sich zu überprüfen, ob die Rechtsform, für die Sie sich entschieden hatten, noch am geeignetsten ist. Nach einer größeren Änderung der Rahmenbedingungen (Gesetzesänderungen, Interessenwandel Beteiligter) ist eine Überprüfugn in jedem Fall empfehlenswert.

Beispiel Rechtsformwahl: Der eingetragene Verein (e.V.)
Engagierte Eltern wollen eine eigene Kinderkrippe gründen. Die Initiative soll ohne größeren Aufwand neue Mitglieder aufnehmen können, ebenso soll das Verlassen keine aufwändigen Formalien erfordern. Bei Entscheidungen sollen alle im Prinzip dieselben Rechte haben.
Hier liegt die Gründung eines Vereins nahe. Die Entscheidungsfindung erfolgt durch Beschluss der Mitglieder, alle haben gleiches Stimmrecht, die Mehrheit entscheidet. Die Möglichkeit zu einfachen Ein- und Austritten ist gegeben.
Wichtig: Die Eintragung ins Vereinsregister, das bei den Amtsgerichten geführt wird. Denn nur wenn der Verein eingetragen ist, ist er rechsfähig im Sinne des BGB, d.h., kann Rechtsgeschäfte abschließen, und die Mitglieder werden von persönlichen Haftungsrisiken befreit.