Wann verfallen Überstunden?

Das Abbummeln von Überstunden müssen Sie nicht unbegrenzt lange akzeptieren, denn sie können verfallen. Allerdings kommt es auf die richtige Frist an.

In vielen Betrieben haben sich erhebliche Überstunden angesammelt, manchmal über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Aber Vorsicht: Irgendwann ist Schluss und die Überstunden verfallen. Die Frage ist allerdings, wie lange es dauert, bis Überstunden tatsächlich verfallen. Hier sind 2 unterschiedliche Konstellationen möglich.

  1. Überstunden verfallen entsprechend Verfallklauseln: In vielen Arbeitsverträgen und Tarifverträgen finden sich Klauseln, wann Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen. Diese gelten dann auch für Überstunden. Das heißt, die Überstunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb der Verfallfrist in der durch die Klausel vorgeschriebenen Form geltend gemacht werden. Allerdings muss diese Frist mindestens 3 Monate betragen.
  2. Überstunden verfallen entsprechend den gesetzlichen Verjährungsfristen: Gelten bei Ihnen keine Verfallklauseln (Ausschlussfristen) oder haben Sie eine vereinbart, die weniger als 3 Monate beträgt, so gilt die gesetzliche Verjährungsfrist in § 195 BGB. Danach verjähren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von 3 Jahren. Damit verfallen auch Ansprüche auf Auszahlung oder Abbummeln von Überstunden nach 3 Jahren. Achtung: Die 3-Jahresfrist beginnt erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Überstunden gemacht worden sind. Mit Beginn des Jahres 2018 sind daher alle Überstunden verfallen, die in den Jahren 2014 und früher geleistet worden sind.

Tipp zum Verfallen von Überstunden

Ob es unter Motivationsgesichtspunkten so sinnvoll ist, wenn Sie auf dem Verfallen von Überstunden bestehen, ist zweifelhaft. Am besten vereinbaren Sie klare Regelungen, wann und wie Überstunden abgebummelt bzw. ausgezahlt werden sollen. Sie können auch vereinbaren, dass eine bestimmte Zahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten ist. In der Regel dürfen dies aber max. 10% der Stunden aus dem Arbeitsvertrag sein.

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