Wann und wie Sie Optionsrechte nach der Fünftelregelung besteuern
Lesezeit: 2 Minuten Was die Fünftelregelung für Optionsrechte bedeutet
Besteuern Sie die Optionsrechte nach der günstigeren Fünftelregelung, gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Das zu versteuernde Einkommen ohne geldwerten Vorteil und die darauf entfallene Einkommenssteuer werden ermittelt.
- Zu dem versteuernden Einkommen wird 1/5 des geldwerten Vorteils addiert und die darauf entfallene Einkommenssteuer errechnen.
- Der Unterschiedsbetrag zwischen den beiden Einkommenssteuerbeträgen wird mit 5 multipliziert.
- Das Ergebnis ist die Steuer, die auf die Entschädigung entfällt.
Optionsrechte: Nehmen Sie eine Günstigerprüfung vor
Die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung ist nicht antragsgebunden und muss von Ihnen daher grundsätzlich angewandt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. In Einzelfällen, insbesondere bei niedrigen Zuwendungen an den Mitarbeiter, kann die Fünftelregelung aber zu einer höheren Besteuerung führen, als wenn Sie die Zuwendungen als nicht begünstigten sonstigen Bezug behandeln.
In diesem Fall dürfen Sie die Regelung auch nicht anwenden, da sie nach dem Wortlaut des Gesetzes zu einer Ermäßigung der Lohnsteuer führen soll. Sie sind daher zu einer Vergleichsrechnung verpflichtet.
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