Wann sind Überstunden erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Keiner der Arbeitnehmer muss Überstunden leisten.
Beispiel:
Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben sich auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden geeinigt. Der Arbeitnehmer ist nun lediglich zur Ableistung dieser 10 Stunden verpflichtet und muss keine einzige Überstunde leisten.
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch wichtige Ausnahmen:
- In Notfällen dürfen Arbeitgeber über die vertragliche Vereinbarung hinausgehende Überstunden anordnen. Dieses Recht haben sie aber nur bei drohenden Gefahren für ihren Betrieb auf Grund unvorhersehbarer äußerer Ereignisse. Diese Ausnahme kommt in der Praxis nur sehr selten vor.
- Sie können jederzeit eine Vereinbarung mit ihren Arbeitnehmern zur Ableistung von Überstunden treffen. Das kann auch eine mündliche Vereinbarung sein. Wichtig ist aber stets, dass jeder Arbeitnehmer mit den Überstunden einverstanden sein muss. Und: Arbeitgeber sollten auf entgegenstehende Regelungen in Gesetzen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen achten. Die gehen in der Regel einer Einzelvereinbarung vor.
- Das Recht des Arbeitgebers, Überstunden oder Mehrarbeit anordnen zu dürfen, kann sich auch aus
- dem Arbeitsvertrag,
- Tarifverträgen oder
- Betriebsvereinbarungen
ergeben. Betriebsvereinbarungen sind Absprachen zwischen dem Arbeitgeber und seinem Betriebsrat.
Falls es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, muss dieser nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vor jeder Überstunde zustimmen.
Fazit
Fehlt in Ihrem Arbeitsvertrag die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und finden auch keine entsprechenden Tarifverträge Anwendung, müssen Arbeitnehmer in aller Regel keinen Überstunden leisten. Arbeitgeber sollten in einem solchen Fall versuchen, die Verträge einvernehmlich zu ändern.
Bildnachweis: contrastwerkstatt / stock.adobe.com
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