Wann Sie verpflichtet sind, Arbeitnehmern die Berufskleidung zu zahlen

Wissen Sie, wann Sie Arbeitnehmern die Berufskleidung bezahlen müssen? In vielen Unternehmen sind Arbeitnehmer verpflichtet, Berufskleidung zu tragen. Typisch dafür sind Sicherheitsgründe oder aber der Arbeitgeber möchte ein einheitliches Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter aus Marketinggründen sicherstellen. Dabei ist rechtlich einiges zu beachten.

Wann Mitarbeiter verpflichtet sind, Berufskleidung zu tragen

Typische Berufskleidung müssen Mitarbeiter dann tragen, wenn dies gesetzlich angeordnet ist, wenn der Arbeitsvertrag das vorsieht oder wenn Sie dies im Rahmen Ihres Direktionsrechts als Arbeitgeber zulässigerweise bestimmt haben. Die gesetzliche Anordnung erfolgt in erster Linie aus Sicherheitsgründen. Hierzu gehört jede Sicherheitskleidung, wie z. B. Sicherheitsschuhe usw.

Wann Sie verpflichtet sind, die Kosten für die Berufskleidung zu übernehmen

Grundsätzlich muss der Mitarbeiter seine Arbeitskleidung selbst finanzieren. Allerdings gibt es hiervon einige wesentliche Ausnahmen, die in der Praxis gar nicht so selten sind. Als Arbeitgeber müssen Sie die Kosten insbesondere tragen, wenn:

  • Sie aufgrund des Arbeitsvertrages dazu verpflichtet sind,
  • ein Tarifvertrag Sie dazu verpflichtet,
  • es sich um gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung handelt,
  • eine entsprechende betriebliche Übung besteht.

In der Regel haben Sie die Kosten der notwendigen Arbeitskleidung dann komplett zu zahlen. Ausnahmsweise kann eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers möglich sein, wenn die von Ihnen angebotene Berufskleidung weit über das vorgeschriebene Maß hinausgeht, dem Arbeitnehmer dadurch zusätzliche Vorteile bietet, die er auch in Anspruch nimmt.

Der Arbeitnehmer hat in die ihm überlassene Berufskleidung sorgfältig zu behandeln und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an Sie herauszugeben.

Berufskleidung muss zumutbar sein

Die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Berufskleidung muss für die Mitarbeiter zumutbar sein. Dabei sind an die Zumutbarkeit je nach Branche unterschiedlich hohe Ansprüche zu stellen. So dürfte in Nachtklubs andere Berufskleidung zumutbar sein, als in einem Einzelhandelsgeschäft für Lebensmittel.

Wenn der Mitarbeiter verpflichtet ist, Berufskleidung zu tragen, so verstößt er gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, wenn er dies schuldhaft unterlässt. Von einem schuldhaften Unterlassen wird man nicht sprechen können, wenn dem Mitarbeiter nur ein Satz Berufskleidung zur Verfügung gestellt wurde und er nicht genug Zeit hat, diese zu reinigen und deshalb nicht in Berufskleidung zur Arbeit kommt. Wenn ein Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, so können Sie als Arbeitgeber hierauf mit einer Abmahnung reagieren.