Wann Sie im Arbeitsrecht einen Rechtsanwalt brauchen

„Ich sage nichts ohne meinen Rechtsanwalt“. Diesen Satz kennen Sie aus vielen Krimis im Fernsehen. Aber gilt der auch im Arbeitsrecht?

Von Gesetzes wegen brauchen Sie weder als Arbeitgeber noch als Arbeitnehmer in der 1. Instanz im arbeitsgerichtlichen Verfahren, also vor dem Arbeitsgericht, einen Rechtsanwalt. Das ergibt sich aus § 11 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG).

Etwas anderes bestimmt das Arbeitsrecht für die 2. Instanz, also bei Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht und für Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht. Hier müssen Sie sich durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Das kann in diesen Verfahren sein, entweder 

  • ein Rechtsanwalt oder
  • ein Vertreter einer Gewerkschaft (mit Befähigung zum Richteramt) oder
  • ein Vertreter eines Arbeitgeberverbandes (mit Befähigung zum Richteramt).

Mit dem Anforderung, dass der Vertreter die Befähigung zum Richteramt haben muss, besteht insoweit „Waffengleichheit“, denn auch der Rechtsanwalt hat durch seine Ausbildung diese Befähigung.

Wann Sie auf einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht nicht verzichten sollten
Unabhängig von der rechtlichen Notwendigkeit sollten Sie sich bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen auch in der 1. Instanz immer mindestens in folgenden Fällen von einem Rechtsanwalt bzw. Gewerkschafts- oder Verbandsvertreter vertreten lassen:

  • bei komplizierten Sachverhalten,
  • wenn es um eine Abfindung geht,
  • wenn es um hohe Geldforderungen geht,
  • und insbesondere, wenn sich die Gegenseite durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt.

Das Arbeitsrecht ist insgesamt sehr komplex und wird durch ständig neue Gesetze und Urteile nicht übersichtlicher. Durch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erhöhen Sie Ihre Chancen im Streit um die Anwendung des Arbeitsrechts in Ihrem Fall.

Tipp für Arbeitgeber
In den meisten Fällen muss sich der Arbeitgeber gegen eine Klage verteidigen. Sie haben in der Regel bessere Karten, wenn Sie sich vor Einleitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen, also z. B. vor Ausspruch der Kündigung, durch einen Rechtsanwalt arbeitsrechtlich beraten lassen.