Wann Sie Ihr Arbeitszeugnis in jedem Fall ändern lassen sollten

Ein Arbeitszeugnis soll wohlwollend formuliert sein und darf den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht behindern. Bei welchen Formulierungen Sie Ihr Zeugnis ändern lassen sollten, um Nachteile im Bewerbungsprozess zu vermeiden, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Einige Formulierungen zählen zu den sogenannten Zeugniscodes und sind, trotz positiver Umschreibung, eindeutig negativ zu werten, wie z. B.

  • "Für die Belange der Belegschaft zeigte er ein großes Einfühlungsvermögen."
    (heißt so viel wie, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Damen nachgestellt hat)
  • "Er hat seine Arbeit im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt."
    (entspricht in der Beurteilung der Arbeitsleistung der Schulnote 4 bis 5)
  • "Seine gesellige Art war im Kollegenkreis sehr geschätzt."
    (Der Arbeitnehmer hatte ein Alkoholproblem).

Allerdings können auch weniger augenfällige Formulierungen negative Beurteilungen von Arbeitgebern nach sich ziehen.

Die Zukunftswünsche

Der Satz "Wir verlieren mit Frau XY eine (sehr) gute Mitarbeiterin und bedauern, das seit 1. Januar 2007 bestehende Arbeitsverhältnis betriebsbedingt zum 31. Juli 2013 fristgerecht kündigen zu müssen. Wir wünschen Frau XY für Ihre weitere Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg." ist eine ideale Formulierung, die die Zufriedenheit des Arbeitgebers mit seiner Mitarbeiterin unterstreicht.

Fehlen jedoch das Bedauern über das Ausscheiden und die Formulierung "weiterhin viel Erfolg", wird hiermit der implizite Hinweis gegeben, dass der Arbeitgeber froh darüber ist, dass seine Mitarbeiterin das Unternehmen verlässt und dass er ihr woanders den Erfolg wünscht, den sie in seiner Firma nicht hatte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn im Schlusssatz lediglich steht "Wir wünschen ihr (viel) Erfolg.".

Die Formulierung "Wir wünschen Herrn AB viel Erfolg, vor allem aber Gesundheit." lässt ebenfalls auf mangelnde Zufriedenheit des Arbeitgebers schließen und impliziert zudem den Hinweis, dass der Arbeitnehmer offensichtlich überdurchschnittlich häufig krank gefeiert hat – und das meist nur über einen Zeitraum von weniger als drei Tagen.

Weitere negative Aspekte in Arbeitszeugnissen

Hierzu zählen:

  • Ausscheiden des Mitarbeiters zu einem "ungeraden" Termin mitten im Monat, also weder zum 15. noch zum Monatsende
  • ein Arbeitszeugnis, das trotz einer mehr- oder sogar langjährigen Mitarbeit nur eine Seite umfasst oder sogar noch kürzer ist
  • Die Betonung von Selbstverständlichkeiten wie etwa "Herr XY beherrschte die vier Grundrechenarten in besonderem Maße" bei einem Buchhalter oder "Frau EF war stets pünktlich.", unabhängig von der Tätigkeit der Arbeitnehmerin.

Was tun, wenn solche Dinge im Arbeitszeugnis enthalten sind?

In jedem Fall ist es ratsam, den ehemaligen Arbeitgeber um eine Änderung zu bitten, denn mit Zeugnissen, die solche Formulierungen enthalten, ist die Chance auf eine neue Stelle eher gering – außer bei Firmen, die solche schlechten Zeugnisse als Vorwand für Lohndumping nutzen möchten und dann damit argumentieren, dass derjenige überhaupt froh sein soll, wenn er mit dem Zeugnis irgendeine neue Stelle angeboten bekommt.

Sollte der Arbeitgeber sich weigern, das Zeugnis nachzubessern, sollten ggf. juristische Schritte eingeleitet werden, denn mit Zeugnissen, die eine Reihe von negativen Formulierungen und Bewertungen enthalten, wird der Arbeitnehmer in jedem Fall an seinem beruflichen Fortkommen gehindert.