Wann Sie das Weihnachtsgeld kürzen dürfen

Das Weihnachtsgeld ist für viele Arbeitnehmer ein wesentlicher Bestandteil des Jahresgehalts. Für Arbeitgeber stellt er auf der anderen Seite eine Kostenbelastung dar. Dies umso mehr, wenn ein Mitarbeiter (erhebliche) Fehlzeiten im Laufe des Jahres angesammelt hat. Arbeitgeber fragen sich daher oft, ob sie das Weihnachtsgeld wegen Fehlzeiten kürzen dürfen.

In vielen Unternehmen steht in den nächsten Wochen die Zahlung des Weihnachtsgeldes an. Grundsätzlich kann Weihnachtsgeld wegen Fehlzeiten gekürzt werden. Allerdings kommt es dabei sehr auf die Details der zu Grunde liegenden Regelung an. Prüfen Sie zunächst, ob in einem anwendbaren Tarifvertrag eine Kürzungsmöglichkeit vorgesehen oder aber ausgeschlossen ist. Findet sich dort ein kein Ausschluss der Kürzung des Weihnachtsgeldes wegen Fehlzeiten, so kommt es auf die zugrunde liegende Vereinbarung an.

Bezahlen Sie das Weihnachtsgeld aufgrund einer arbeitsvertraglichen Regelung, so können Sie dort grundsätzlich auch mit dem Mitarbeiter vereinbaren, dass es bei Fehlzeiten zur Kürzung des Weihnachtsgeldes kommt. Rechtsgrundlage dafür ist § 4a des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Dort ist ausdrücklich geregelt, dass für Fehlzeiten wegen Krankheit die Kürzung einer zusätzlich zum Entgelt zu zahlenden Vergütung möglich ist.

Weihnachtsgeld und Kürzung wegen Krankheit
Möglich ist das allerdings nur für Fehlzeiten wegen Krankheit, nicht etwa für Fehlzeiten wegen Urlaubes oder wegen des Abfeierns von Überstunden. Das ist im Gesetz ausdrücklich so geregelt. Und Sie können auch nicht jede beliebige Kürzung vereinbaren. Zum Schutz der Arbeitnehmer gilt, dass Sie eine Kürzung maximal in Höhe von einem Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, pro Krankheitstag vereinbaren dürfen.

So berechnen Sie die Kürzung des Weihnachtsgeldes
Sie müssen dazu zunächst ausrechnen, wie hoch der Durchschnittsverdienst (brutto) pro Arbeitstag auf das Kalenderjahr gerechnet war. Teilen Sie diesen Betrag durch vier, dann wissen Sie, welchen Betrag Sie maximal pro Krankheitstag abziehen dürfen. Voraussetzung ist aber, dass Sie das mit dem Mitarbeiter vereinbart haben.

Kürzung des Weihnachtsgeldes unabhängig von Entgeltfortzahlung
Die Kürzungsmöglichkeit gilt unabhängig davon, ob der Mitarbeiter für diesen Tag Entgeltfortzahlung bekommt. Sie können also sowohl in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses, als auch dann, wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert, von dieser Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen.