Wann Sie Bürgschaftskosten ersetzt bekommen
Lesezeit: < 1 MinuteEntstehung der Bürgschaftskosten
Ein typischer Fall aus dem Unternehmensalltag: Nach der Betriebsprüfung fordert das Finanzamt eine Steuernachzahlung. Das Unternehmen legt Einspruch ein. Gleichzeitig stellt es eine Bankbürgschaft in Höhe des Nachzahlungsbetrags. Dadurch erreicht es eine Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids, muss also erst einmal nicht zahlen.
Bürgschaftskosten werden ersetzt
Wenn sich das Unternehmen im Einspruchsverfahren durchsetzt oder vor dem Finanzgericht seinen Fall gewinnt: Die Bürgschaftskosten muss das Finanzamt dem Unternehmen dann ersetzen. Denn: Bürgschaftskosten gehören generell zu den erstattungsfähigen Kosten.
Und wenn das Unternehmen nur durch eine Bankbürgschaft eine Aussetzung der Vollziehung erreichen kann, muss es die Bürgschaftskosten später ersetzt bekommen, wenn es sich im Einspruch oder Rechtsstreit durchsetzt – also den Betrag, für den die Bürgschaft gestellt wurde, nicht zahlen muss.
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