Öffentliche Sicherheiten zur Kreditabsicherung
In der Regel stellen Sie den Antrag über die Hausbank bzw. die Beteiligungsgesellschaft, mit der Sie die geplante Finanzierung vereinbaren. Öffentliche Sicherheiten werden in jedem Bundesland vergeben.
Die vier wichtigsten Fälle für öffentliche Sicherheiten:
1. Bürgschaften für Investitionskredite
Dazu zählen alle Investitionen im Anlagevermögen eines Unternehmens. Manchmal wird die Bürgschaft auf die reinen Sachanlagevermögen begrenzt. Höhe: 50 bis 90 % (meistens 80 %) der Kreditsumme.
2. Leasing-Bürgschaft
Hierbei werden Leasingverträge besichert. Diese Bürgschaften werden oft direkt an die Leasinggesellschaft vergeben. Höhe: 50 bis 80 % (meistens 80 %) der Beteiligungssumme.
3. Beteiligungsgarantie
Eine Beteiligungsgarantie sichert Kapitalvermögen bei einer Beteiligung an Ihrer Firma ab. Höhe: 50 bis 80 % (meistens 50 %) der Beteiligungssumme
4. Haftungsfreistellung
Werden Kredit und Ausfallbürgschaft im selben Vertrag geregelt, wird die öffentliche Sicherheit "Haftungsfreiheit" genannt. Diese ist z.B. bei einigen Förderkrediten der KfW vorgesehen. 40 bis 100 % des Restkreditbetrags (meistens 40 bis 50 %).