Wann müssen laut Arbeitsrecht Überstunden bezahlt oder abgegolten werden?

Überstunden sind in vielen Unternehmen an der Tagesordnung. Aber wann müssen diese bezahlt oder in Freizeit abgegolten werden?

Viele Mitarbeiter machen gerne Überstunden, weil sie dadurch zusätzliche Einnahmen erzielen können. Aber nicht jede Stunde, die ein Mitarbeiter als Überstunde leistet, muss auch tatsächlich bezahlt werden.

Der Arbeitgeber muss Überstunden nur dann bezahlen, wenn er diese angeordnet oder wenigstens geduldet hat. Damit soll einer gewissen Selbstbedienungsmentalität vorgebeugt werden. 

Beispiel: Susanne S. arbeitet im Büro der Müller GmbH. Da ihre beste Freundin gerade sehr akute Beziehungsprobleme hat, telefoniert sie während der Arbeitszeit 2 Stunden mit ihr und bleibt abends 2 Stunden länger, um ihre Aufgaben zu erledigen. Diese 2 Stunden muss der Arbeitgeber nicht als Überstunden zahlen. Zudem droht Susanne S. eine Abmahnung.

Arbeitsrecht und Überstunden: Voraussetzung für die Bezahlung
Der Arbeitnehmer muss im Streitfall vor Gericht beweisen können,

  1. wann er welche Überstunden geleistet hat
  2. dass diese vom Arbeitgeber angeordnet oder wenigstens geduldet wurden.

Die bloße Entgegennahme eines vom Arbeitnehmer gefertigten Stundenzettels durch den Arbeiutgeber reicht als beweis dafür nicht unbedingt aus (LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2005, Az. 15 Sa 554/05).

Tipp für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Umgang mit Überstunden
Streit über die Abrechnung von Überstunden lässt sich vermeiden, wenn der Arbeitgeber bei Vorlage des Stundenzettels jeweils bescheinigt, dass es sich dabei um abzurechnende Überstunden handelt. Dies sollte möglichst zeitnah nach der Überstunde geschehen, um Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen.